Disponendcn. Rcstschrcibc».
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bildete, veranschaulichen. In einem Eircnlcir vom April 1894 (das vor-liegende an die Halleschc Waiscnhauslmchhandlnng gerichtet) wünschtedie von Schmidische Buchhandlung in Straubing : „thcils wegen derohncdicß weiten Entfernung von Leipzig , die meine Sendungen von daheroft erst sehr spät zukommen laßt, theils wegen dem weitschichtigen Terrain,worin ich auch bessere Kunden habe und wodurch also die eilige Ver-breitung und Herumscndung der neuen Artikel fast unmöglich gemachtwird, daß Sic mir zu meinen: und Ihrem eigenen Vortheil Ihre Artikelwenigstens ein volles Jahr licgcu laßen möchten, daß ich also wenigstensdas von dem in und nach der MM. von Ihnen Erhaltene bis zurOM. uicht Verkaufte auf neue Rechnung zur nächsten Abrechnung über-tragen düvftc". Sie fügt hinzu: mehrere süddeutsche Buchhändler hättenschon öfter gewünscht, diese Maßregel befolgen zu dürfen.
Ein Punkt, der keinen Bestandteil der Organisation bildete, aberhier bei der Übersicht über den Geschäftsverkehr mit angeführt sei, wardas — unter Umständen mit Nnchschußfordcrnng verbundene — uralteleidige Nestschreibcn. Joh. Rud. Jmhof <K Sohn in Basel verschriebenunterin 5. April 1765 Reste seit dem Jahre 1755. Eine Faktur vonGebr. Pfähler in Heidelberg , Michaelismesse 1791, bittet die in letzterJubilatemcsse verrechneten Artikel: „Schcdels gesammelte Nachrichten aufeiner Neise durch Frankreich " (im Ostermeßkatalog als gleich nach Jo-hannis fertig aufgeführt) zu löschen, weil sie „von solcher Natur waren,daß Druck und Papier dabei geradezu verschwendet gewesen wäre", undebenso „Lcsebibliothck. 2tes Bändchcn. 800", weil der Akademische Senatdie Fortsetzung des Drucks verboten habe. Das nur als Beispiele füreine Fülle ähnlicher Vorkommnisse; die Klagen darüber rissen nicht ab.Statt dieser letztern mag lieber ein entsprechendes Gcschäftsschreiben hierPlatz finden. Ein Circular von Matth. Riegers sel. Buchhandlung inAugsburg vom Mai 1802 bittet, sie mit dem Restschrcibcn zu verschonen;entweder erscheine das Buch gar nicht, oder bei Lieferung des Nestes,die oft mindestens bis zur Michaclismesse anstehe, werde noch so undso viel für Nachschuß, Kupfer oder Karten berechnet. Abgesehen davon,daß dadurch die Haudluugsbüchcr vertiert würden, setze man sich durchdiesen Mißbrauch uicht selten auch dem Verluste der besten Kunden aus,indem der Käufer dm Nachschuß unmöglich verstehen könne, folglichArges dahinter wittere.
Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 16