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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Ccnsnr in Österreich unter Joseph II.

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Riegel oes obengenannten Grundsatzes auch der Bisitationslust der welt-lichen Behörden vor.

Dieselbe Schonung, die Joseph der Geistlichkeit dem ProtestautischenVolke gegenüber vorschrieb, schrieb er dcu Zöllnern und Mantncrn denKraxenträgcrn gegenüber vor. Das Hofdekrct vom 27. Marz 1781 ver-bot, den Hausierern die von ihnen gehörig angesagten und verzolltenprotestantischen Bücher an den Grenzstationen wegzunehmen.

Endlich machte Joseph der barbarischen Visitation, der die Reisendenunterworfen waren, ein Ende. DieGrundregeln" ließen sich darüberfolgendermaßen aus:Der Gebrauch jedem Reisenden, jedem Inländer,der nur von seinen Landgütern in eine Stadt kommt, alle seine Truhenund Bettsäcke zu durchsuchen, um entweder ein Buch zum Verbrennenzu finden, oder ein hier noch nicht bekanntes zu zensuriren, und alsojedem sein Eigenthum entweder Wochen- oder monatweise vorzuenthalten,bis die Bücher gelesen, dann Referate und Resolutionen darauf erfolgen,oder endlich selbe wohl gar zu vertilgen, oder einen Fremden oder Buch-führer zu nöthigen, daß er selbe zurücksende: alles dieses scheint nichtallein nicht räthlich, sondern auch wirklich das Mcmß der Billigkeit sehrzu verfehlen"; das Hofdekret vom 21. September 1782 verordnete kurz-weg,Reisende von aller Untersuchung frei zu lassen".

Muß man sich nicht mehr vor dem Verbote, als vor schlimmenBüchern fürchten? Denn das erstere ist es, was die letzteren lesenmacht", schrieb Joseph unterm 24. September 1781 an den Kurfürstenvon Trier; und in den ersten Jahren seiner Regierung wurden nichtmehr als zwei bis drei Bücher verboten. Ehemals wurde den Prote-stanten nicht einmal ihre Bibel gelassen; jetzt forderte Joseph die Evan-gelischen auf, die Schriften, die sie bedürften, ihrer Obrigkeit anzuzeigen,damit mau sie ihnen durch die Laudcsstelleum einen viel wohlfcilcrnPreis verschaffen könne", als sie den Büchcrtrödlcrn bezahlen müßten,denen der Bücherkäufer bisher zugleich die mit der Einschwärzung ver-botenen Gutes verbundene Mühe und Gefahr bezahlen mußte, uud dieauch jetzt, wo ihr Geschäft mit keiner Führlichkeit mehr verbunden war,bei ihren hohen Preisen blieben. Statt der herkömmlichen drei Pflicht-exemplare wurde unter Joseph nur ein Exemplar gefordert. Die Buch-druckerei galt ihm als freie Kuust; nicht nur der Buchhändler, sondernjeder Unzünftige durfte Druckereien errichten oder erwerben.

Geschichte des Deutscheu Buchhandels. Hl. 23