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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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6. Kapitel: Die Ceichirvcrhältuisse.

Praxis war noch ihnenziemlich inguisitiousmäßig". Die Strafe aufDruck ohne Ccnsur bestand in einer Summe von hundert Speciesdukatcnoder Gassenkehrer-, Bühncnstchcn, Gefängnis^; sogar Ankündigungen undNachrichten mußten im Manuskript censuriert, dann gedruckt abermalsan den Censursekretär gesandt, revidiert und unterschrieben werden. Wodie Anwendung der neueu Bestimmungen in diesen Briefen bemerkbarist, da geht sie recht bezeichnender Weise auf das persönliche Eingreifendes Kaisers zurück. Der österreichische Buchhändler, der seine Zeit zunehmen wußte, stand sich bei einer so merkwürdigen Vereinigung vonNachsicht und Strenge vortrefflich. Josephs Toleranz gab einer eigenenKlasse von fliegenden Blättern und Broschüren ihren Ursprung, die aufjene gewisse Lust des Publikums an einer ins Persönliche spielendenpolitischen Pikantcric gegründet war, und die man Toleranz- oder Ncfor-mationsschriften nannte; die verbotenen Bücher aber andrerseits waren fürden Buchhändler besonders geschätzte Artikel.Der Mann weiß, alsKaufmann, daß geschwärzte Waare die meisten Proccnte trägt, und darumsind solche verbotene Sachen seine LicblingSkinder," heißt es von Wuchererin Wien (1798).^ Ein Circular von Georg Kopfs Wittwe 6 Comp,in Pest vom Jahre 1787 erbat Nova aus verschiedenen Fächern, unddarunter6 s, 12 von ungereimten und ausgelassenen verbotenen Büchern,überhaupt, was Sie muthmaßen könnten, daß hier verboten werdendürfte".^ Mit einer verbotenen Schrift aktuellen Inhalts ließen sicheben Bombengeschäfte machen. Im Jahre 1786 übersandte die Wiener Ecnsurkommission dem Kaiser die beiden Schriften:Frcymütige Be-merkungen über Aufklärung und Reformen unsrer Zeit" undBeweis,daß Zahlhcim als ein Opfer der Unwissenheit seiner Nichter hingerichtetworden". Joseph verfiigte, daß die erstcre öffentlich (d. h. ohne Ein-schränkung einer?6i'inittit,ur- oder ^.äniittit-ur-Schrift) verkauft werdensolle, weil sie nur seine Person, die letztere aber verboten sei, weil sieseine Richter und ihr Verfahren betreffe. Sofort wurde der beiWucherer, aber ohne Verlagsangabe erschieneneBeweis" an allenEcken und Enden angekündigt, zuerst für 30, dann für 15 Kreuzer ver-kauft und von Wucherer in sechs Auflagen, von Schmidt ^ Stcinsberg,die ihn, weil er erstens verboten und zweitens ohne Verlagsangabe war,ungestraft nachdruckten, für 10 und 7 Kreuzer, verkauft und in 4000Exemplaren abgesetzt.^ Im Reiche erschienFigaros Reise nach und