Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
357
Einzelbild herunterladen
 

Bayrische Ccusur bis zur Revolution.

357

in Spanien ".Da sie aber wegen vieler Paradoxen hier verboten wurde",bemerken die vorhin erwähntenBriefe" trocken,so ließ sie Wuchererin der neuen Offizin nachdrucken". De Luca schreibt, daß, je strengerdie Censur in Österreich war, desto stärker dort der Handel mit ver-botenen Büchern und ihre Lektüre war; deshalb sei es damit unterMaria Theresia am ärgsten gewesen." In der That hatten die öster-reichischen Buchhändler ihren wohl ins System gebrachten regulärenBücherschlcichhandcl, vermöge dessen sie ihre Schriften verkauften, gleich-gültig, ob sie verboten waren oder nicht. Sie hatten in sämtlichenk. k. Provinzen ihre heimlichen Kommissionäre; sie versandten ihre Neuig-keiten, noch ehe sie der Censur vorgelegt wurden, sodaß, wenn der Censur-entscheid erfolgte, eiue Auflage schon fast abgesetzt sein konnte; sie ließensie, um die Spur zu verwischen, von einem Geschäftsfreunde als einediesem von unbekannter Seite zugesandte Partie der Censur einreichenund hielten selbst für alle Fülle ebenfalls einen diesbezüglichen fingiertenBrief undFetzen von Papier " die Buchhändler schickten sich ano-nyme Sendungen gern mit der Notiz zu:den Betrag belieben Siedemjenigen zuzustellen, der die Hälfte des inliegenden Papiers zeigenwird" bereit.^ Auf jeden Fall aber war die Joscphinischc Preß-freihcit auf den österreichischen Buchhandel von sehr spürbarem günstigenEinfluß. Nach einer Angabe aus dem Jahre 1793 soll der österreichischeBücherexport, nachdem er z. B. im Jahre 1773 135000 fl. betragenhatte, infolge derselben auf 3260000 st.' gestiegen sein.

In Bayern" suchte Maximilian III. Joseph (17451777) mitfestem Griff den ganzen bayrischen Buchhandel, den stehenden und dender Krämer, Kraxenträger und DisscrtationShändlcr, in seiner landes-herrlichen Hand der üblichen Anmaßung der geistlichen Ccnsurgegenüber zügelnd und meisternd zusammenzuhalten. Das Jahr 1769(16. Februar und 1. August) schuf zum ersten Male ein eignes Ccnsur-kollcgium; es sollte, mit Ausnahme der landesherrlichen Verordnungen, dieunmittelbare Ccnsnrbchorde für alle in Bayern gedruckten, von auswärtsnach Bayern eingeführten und alle von München aus expedierten Büchersein. Alle bayrischen Buchhändler sollten die Manuskripte ihrer Verlags-artikel sowie Verzeichnisse der Bücher, die sie zu verschreiben gedachten,an das Kollegium einreichen und gewärtig sein, welche davon unbe-