Bayrische Ccnsur bis zur Revolution.
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logic und Kirchcnrccht (drei Censoren), Staats- und Civilrccht, Geschichteund Volkswirtschaft (zwei Censoren), Medizin, Philosophie; zweifelhafteFälle wurden in pleno untersucht und durch Stimmenmehrheit entschieden.Damit hatte in doppelter Hinsicht nicht mehr ein Einzelner über Schriftenaus allen Gebieten zu urteilen. Das Mandat vom 16. Februar 1769führte in Bayern auch dieselbe verschiedene Stellung der Gebildeten undder Niedern Volksklassen vor dem Nichtcrstuhlc der Ccnsur ein, wie mansie in Österreich kannte: Predigern, Professoren und andern distinguiertenPersonen wurde mit kurfürstlicher Sondercrlaubuis und gegen Revers,daß die Bücher nur zum Zwecke des Studiums oder der Widerlegung,jedenfalls nur zum persönlichen Gebrauche bestimmt seien und nicht ver-liehen würden, die Einfuhr verbotener Bücher gestattet. Die Männer,die Max Joseph zu Mitgliedern der neuen Behörde bestellte, vertraten,obgleich zum größten Teil dem Klerus cmgchörig, eine gemüßigte, jafreisinnige Richtung.
Und doch war das Mandat vom 1. August 1769 vou einer Be-schaffenheit, daß es in der Hand einer einigermaßen danach gearteten Cen-surbchörde zum Knebel des ganzen bayrischen Buchhandels werden mußte.Erstens mußte die Notwendigkeit, sämtliche bayrischen und nach Bayern adressierten Schriften derselben Münchcner Behörde vorzulegen, den Bücher-bczug erschweren und verlangsamen. Zweitens mußte der offene und imGroßen betriebene Buchhandel dadurch viel unmittelbarer und empfindlichergetroffen werden als der der Wandcr- und Schleichhändler. DasMandat schärfte zwar den Maut- und Accisämtcrn ein, dem Untcrschlcifund Einschwärzcn schädlicher Bücher nach Kräften vorzubeugen, dabeiaber den freien Buchhandel so wenig als möglich einzuschränken; alleindie Ballen und Pakete der stehenden Buchhandlung mußten sich der regel-mäßigen Vcrkehrsstraßen bedienen, während der Wander- und Schleich-handel die Maut- und Accisämtcr leicht umging. Drittens mußtendiese Bestimmungen aufs empfindlichste den bayrischen Kommissionshandeltreffen. Bayern bildete die Mitte zwischen den südwestlichen Reichs- undden k. k. Erbstaaten. Der Verkehr zwischen beiden war überaus lebhaft;Novittttenscndungcn, Bestellungen und Abrechnungen gingen hin und her,Neichsbuchhändler hattcu ihre Kommissionsparricn in Wien , österreichischeBuchhändler ließen bedenkliche Schriften im Reiche drucken. München war der Mittelpunkt dieses buchhändlerischen Verkehrs, und die Münchener