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6. Kapitel: Tic Censurverhältnisse.
Buchhändler nannten im Jahre 1791 diesen „offenen Spcditionshandcl"den Hauptbestandteil ihres Buchhandels. Wiederum sagte zwar dasMandat: daß sich seine Bestimmung nicht auf die Spedition derjenigenDruckwerke beziehe, welche durch die bayrischen Lande bloß trcmsiticrten,und mit demselben Ausdruck des „offenen Spcditionshandels" bezeich-neten die bayrischen Buchhändler damals ihren Kommissionshandel. DieBezeichnung Spedition deckte zwei verschiedene Dinge. Wenn dasAugustmaudat die Mnut- und Accisämter anwies, mit Ausnahme derbloß als Spcditiouögut trausiticrendcn alle ankommenden Bücherpaketedem Censurkollegium zu überantworten, so konnte die Ausnahme ebennur solche Pakete betreffen, die beispielsweise aus Tübingen direkt miteiner Wiener Adresse abgesandt wurden, den bayrischen Buchhandel alsogar nichts angingen; die Sendungen dagegen, die an den Münchener Buchhändler als Kommissionär gingen, um den Verkehr zu erleichtern,wurden dadurch gerade umgekehrt aufs zweckwidrigste erschwert.
Es war deshalb ein Glück für den bayrischen Buchhandel, daß dieProhibitivmaßrcgeln des Augustmandats vorläufig auf dem Papiere blieben.Ein „Catalogus verschiedener Bücher, so von dem churfürstl. Büchcr-censur-Collcgio, teils als rcligionswidrig, teils als den guten Sitten,teils auch als den Landcsfürstl. Gerechtsamen nachteilig, verbothcn werden"(München 1770) wurde den Grenz- und Mantämtern allerdings schonmittels Dekrets vom 28. November 1769 zugestellt; er enthält unterandern: Schriften von Rousseau (,.1^uüls", „Lsprit.", „Naximes et. prin-eixes"), Bayle (viot-ionng-ire), Lamcttrie (Werke), Jacob Böhme (alleSchriften „dieses fanatischen Schusters von Görlitz"), Voltaire ; Stoibers^.rmamenlivriuM seelesmslicuin, Nathes „Unpartheyischc Abhandlung,ob denen Herzogen in Bayern das . . . ^us rkgium in eeolesmstieis zu-stehe"; Freimaurerbricfe; das große Planctenbuch, Jacobus Lepius' Traum-buch und andre abergläubische, Voltaires „?ues11e", Bocaccios Dccamcron,Crebillons „Lonws" und andre lasciv-erotische Schriften. Die lästigstenBestimmungen der Mandate von 1769 aber wurden in den folgendenzwei Jahrzehnten thatsächlich nicht befolgt. Ein Jnstruktionscntwurf,unterzeichnet: Fr. von Montgetas und offenbar spätestens nicht langenach dem 28. November 1769 verfaßt, schlügt vor, die Visitation, dieden „freien Buchhandel als die Seele der Wissenschaften mchrfültigcnbeschwere", ganz wegfallen zu lassen; als ein Signal vom 7. Januar