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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Wahlkapitulation Leopolds II.

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Freilich, es war eine Verschärfung staatlicher Buchaufsicht, wie siegrundsätzlich damals in ganz Deutschland platzgriff. Mehrten sich nichtmit jeder Messe unter dembetrügerischen Deckmantel der Publicität"die Schriften, dieReligion und Moralität gänzlich untergruben", mitstrafwürdigsten Ausfällen auf die geheiligten Personen der Regenten"undfälschlicher Darstellung der Handlungen ihrer Minister und Dika-sterien" angefüllt waren, an derVerbreitung einer Afterphilosophie"arbeiteten,unselige Kachexie zu erwecken suchten" und soanarchischeMordsceneu nach Deutschland verpflanzen" mußten?^ Die deutschen Reichsstündc namentlich des Südens gedachten durchgreifend vorzugehenund die ziemlich eingerostete Maschine der kaiserlichen Büchcrpolizei wieder,und besser als früher in Gang zu bringen. Nachdem die Landeshoheiteinmal befestigt war, konnte der Kaiser ja reichsgesetzgeberisch weiter nichtsthun, als die einmal bestehenden Reichspolizeigesetze zu erneuern und ihreBeobachtung einzuschärfen. Das geschah denn auch, wenngleich seltengenug, nämlich aller Generationen einmal: 1715 (Edikt vom 18. Juli),1746 (Gcncralpatent vom 10. Februar), 1775 (Generalpatent vom 7. Juli).Daneben fehlte es nicht an Eingriffen in die Territorialcensur; sie be-trafen, doppelt verfassungswidrig, die evangelische Litteratur; seit demWestfälischen Frieden war das kaiserliche Buchregiment weder zur Kon-fiskation (I^idsris imxsrü eivitMdus . . iiMow ruansant, rsZsIia . .eontiselmäi, eo11«ewnäi et inäs clexenclsuti^ lüiciua M-g"; Instr.xg,cis Osn. art. 8. § 4), noch zum Verbot anstößiger Schriften beiderRcligionsteile berechtigt (Iltrius^ue rsIiAioiüs raa^ist-iÄtus . . xronidsat, ns «Mi8<Mg.m pudliee xrivatinive . . seridenclo . . nane . .transaetioneiii . . iwxuMöt, äudiklvi taeig.t, . ."; idici. ürt. 5. § 50).In den Jahren 1778 und 1779 bewirkte der Reichshofrat die Beschlag-nahme der Bahrdtschcn Bibelübersetzung und Absetzung und Verbannungseines Verfassers, und obgleich das Lorxus LvanAelieurQ Befremden undMißvergnügen über die kaiserliche Anmaßung nachdrücklich äußerte, soblieb die Sache doch auf sich beruhen.^ Im Jahre 1778 hob derReichshofrat das preußische Privileg der bei Nicolai erschienenen Schrift:Leben, Bemerkungen und Meinungen Johann Bunkels" alsdurcheine an groben Arianischen und Socinianischen Jrrthümern Theil neh-mende Censur der Königlich Preußischen Censoren, Teller und Sulzer ,erschlichen" auf; der zu protestieren beauftragte preußische Gesandte konnte