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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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Bayrisches Edikt vom 9, Februar 17S1 (1, August 1769), ZW

freie Spekulation und alle Gemeinschaft mit auswärtigen Handlungenvernichtet ist", legt ihn gänzlich lahm.

Schul- und Erzichungsbücher sind noch die einzigen, die in Bayern ,wo die Lektüre unter allen Teutschen Provinzen am unbedeutendstenist", einigen Abgang finden, und aus die sich der inländische Handelstützen kann. Diese sichere Quelle war aber den bayrischen Buch-händlern im Jahre 1785 (12. Oktober) durch das kurfürstliche Schul-büchermonopol des sogenanntenGoldncn Almosens" abgegraben worden,das, um möglichst billiger Preise und notwendiger Gleichförmigkeitwillen, auf Vorschlag des Geistlichen Rates alleplanmüßigen Schul-bücher und andern zur Erziehung und Unterricht dienlichen Schriften"oder genauer: die Bücher für die Trivialschulen, sowie Katechismen,Gesangbücher und Fibeln demTeutschen Schulfond" zu alleinigemVerlag, Druck, Vertrieb und Verkaufe vorbehielt^; eine Verordnungvom 19. Januar 1787 schrieb ausdrücklich vor, daß die Schulkindernur mit solchen (sogenanntenapprobirten") Schulbüchern zur Schulekommen durften.26 Sofort in den achtziger Jahren beginnen die Weh-klagen der bisher mit dergleichen Exklusivprivilegicn für städtische Ge-biete oder ganze Provinzen begabten Druckcrverlegcr^, und sie reißenseitdem nicht ab; der Buchhandel allgemein stimmte aber in diese Klagenein, weil Sortiment und Verlag noch so fest verbunden waren, weil derStaatsverlag sich beim Vertrieb besonders auf die Buchbinder stützte^",und weil er, wie unsereVorstellung" ausführt, sich dabei nicht aufden Verlag von Schulbüchern beschränkte, sondern auchunberechtigteBnch Händler Geschäfte" trieb, sie täglich weiter ausdehnte, ja sich sogarmit Nachdruck befaßte:so ist leicht zu erachten, daß wir un-mächtigcn Bürger und Unterthanen es gegen eine solche Konkurrenz nichtaushalten können".

Das Ziel, dem die Erneuerung der Verordnung vom 1. August1769 zustrebt, nämlichden Buch Handel, und folglich die GeistesBildung zu vertilgen" es würde durchKassirung der Buch HändlerGerechtigkeit, durch Sperrung der Bücher Gewölben, Verbrennung des vor-räthigen Verlags, Vertilgung der Buchdrucker Pressen und Kapitals Ersatz,dann Anweisung neuer Nahrungs Quellen für den Buch Händler undalle damit verbundenen Gewerbe zwar nicht sicherer, aber doch ge-schwinder und bestimmter" erreicht worden sein.Der Vcrtilgungsschwur

Geschichte des Deutschen Buchhandels. HI, . 24