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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Bayrisches Edikt vom 9. Februar 1791 (1, August 1769). Z71

dem Namen Carl Theodor , ihres Stifters,der Unsterblichkeit entgegenprangen", sind nichts alstodtc Schau Gerippe, wenn ihnen die Wissen-schaften und Lektüre nicht Geist, Teilnahme und Wirksamkeit verleihen".Für die Staatspolizei ist der freie Betrieb des Buchhandels dasBa-rometer der Stimmung des National Sinnes".Noch mehr fällt dieWichtigkeit des Buch Handels in die Augen, wenn man ihn von derFinanz- und Kommerziell Seite betrachtet; sein Hauptbetrieb ist, daßer seine Waaren nicht, wie die großen und kleinen Krämer, vom Aus-lände herbei holt, und das Geld dafür zurück schickt, sondern daß er sieselbst hervor zu bringen sucht ; sein Umsatz kann also größten Theils einreiner Gewinn für den Staat, und zwar bei zweckmäßiger Freiheit überaus beträchtlich werden"; gerade die besten Schriftsteller, die inderHellern Lese Welt" den größten Absatz finden, werden ihre Werkeim Auslände verlegen lassen.Statt des reinen Gewinnes an Geldund beschäftigten Menschen, gehen bcmre Summen aus dem Lande,welches für diesen physischen Schaden nicht den geringsten moralischenNutzen aufzuweisen hat . . . Und wenn noch etwas vom Buch Handelübrig bleiben könnte, so würden . . . die inländischen Buch Händlerbloße Kommissionärs auswärtiger Vcrlagshandlungen werden. AllerTausch Handel hörte auf, und wir müßten, wie andre Krämer, nur mitbaarcm Gcldc saldieren. Aber anch diese armselige Bücher Krämereikönnte bei der neuen Censur Verfassung nicht einmal bestehen." Dieauswärtigen Handlungen werden sich schwerlich der Gefahr aussetzen,^ ihrer Berlagsartikel als Kontrebande erklärt und den Nest bei derCensur u. s. w. verzögert zu sehen; sie werden also nur schicken, was die hie-sigen Buchhändler verschreiben; diese können aber, wenn der Tauschhandellahmgelegt ist, nur verschreiben, was bei ihnen bestellt wird;und beiuns wird nichts bestellt werden, da jeder Bücher Freund sich lieber ge-radehin an die so sehr nahen reichsstädtischen freien Buch Handlungenwenden wird". Für die angrenzenden Länder, besonders die nahgelcgenenReichsstädte, wie Nürnberg und Augsburg , konnte deshalb gar nichts Er-wünschteres kommen als dieses in Bayern über die Wissenschaften undden Buch Handel ergangene Vcrtilgungs Urtheil". Die dortigen Hand-lungen werden sich des Handels in uud durch Bayern bemächtigenund vielleicht gerade aus den verbotenen Büchern den größten Vorteil

ziehen. Die Nürnberger und Augsburgcr Handlungen waren eS ja, die den

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