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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Bayrisches Edikt vom 9. Februar 1791 (1. August 1769).

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Bayern nicht verboten werden. Fast alltäglich geht man aus München nach dem zwei Stunden entfernten Freysingischen Dorfe Behring umdie hier verbotenen Zeitungen zu lesen; dann pflanzen sich die Nach-richten von Mund zu Mund fort. So ist es rnnwtis illutanäis auchim Großen. 6. Kraxcnträger dürfen nur geduldet werden, wenn sie sichdarüber legitimieren können, daß sie die Bücher von einem inländischenBuchhändler erhalten haben. 7. Die Censur hat ihr Hauptaugenmerkauf den Büchcrvcrtrieb auswärtiger Handlungen nach Bayern zu richten.Der ganze inländische Betrieb hiesiger Buchhandlungen macht nicht ^/zvon dem aus, was ohne ihr Zutun und Wissen ins Land kommt. Siekönnten, wenn es nicht ohnehin notorisch wäre, zahlreiche für Bayern schädliche und beleidigende Broschüren nennen,die fast von Jedermanngelesen werden, ungeachtet niemals ein einziges Exemplar davon inunsre Handlungen gekommen ist". Es sollten daher alle ankommendenBücherpakcte nach dem neuen Censurrcgulativ behandelt werdennur diejenigen alleine ausgenommen, welche an eine inländische BuchHandlung adrcssirt sind". 8. Der Buchhändler ist nur für das vonihm selbst und zwar für das Inland Verlegte verantwortlich. Füralles übrigeerwartet er von der aufgestellten Behörde Belehrung".9. Autoren, die im Lande selbst wohnen oder bedienstet sind, dürfenohne Censur drucken lassen. 10. Alle Ccnsurgeschäfte und -expeditioneusind unentgeltlich. 11. Statt der verlangten sechs ans Ccnsurkollcgiumabzuliefernden Freiexemplare von jedem Verlagsbuchc bleibe es bei denbisherigen zwei Exemplaren.

Die Münchcner Vorstellung that keinerlei Wirkung, die Suppli-kanten mußten unter Androhung der härtesten Strafen alle vorhandenenExemplare der Bittschrift ausliefern, und es wurde ihnen unter schärfstenVerweisen Stillschweigen und Gehorsam anbefohlen. Die Zustünde inBayern , so schrieb man schon im Jahre 1791, hoben sich von der imallgemeinen in Deutschland herrschenden Ansklüruug und Prcßfreiheit amalleraüffallcndstcn ab; der Bayerseufzt unter dem Joche des Aber-glaubens und der Vorurtheile und nähert sich nur mit langsamenSchritten dem Grade der Gcisteskultur seiner Nachbarn"^; und dieneunziger Jahre wurden die Zeit, in der hier die staatliche Pflege desObskurantismus ihre höchsten Triumphe feierte.