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6. Kapitel: Die CensurverlMnissc,
Inzwischen hatten sich aber auch die Verhältnisse in Österreich ge-ändert. Noch zu Lebzeiten Josephs warf die furchtbare Reaktion, die nachseinem Tode hereinbrechen sollte, ihre finstern Schatten voraus. ImJanuar 1790 widerrief er alle während seiner Rcgiernng für Ungarn ,Böhmen, Belgien erlassenen Verordnungen. „Ich müßte von Holz sein,wenn ich nicht stürbe!" Vom Westen wälzten sich die Wogen derRevolution heran. Einen Monat vor seinem Tode, am 20. Januar1790, erschien die Verordnung, die auch die Wieuer Censurfrciheit wider-rief und für die Monarchie an die Stelle der Josephinischcn Censur-grundsätze die des Revolutionszeitalters setzte. Eine Strafe wird aufden Druck ohne Censur merkwürdiger Weise nicht gesetzt; für jedes nichtccnsicrte in Umlauf gekommene Exemplar aber soll der Buchhändler mit50 Gulden, im Wiederholungsfalle außerdem mit Verlust des Gewer-bes bestraft werden. Darauf folgt die Feststellung der neuen Grund-sätze: „Indem aber Werke, welche die Grundsätze aller Religion undSittlichkeit, aller gesellschaftlichen Ordnung untergraben, die Bande allerStaaten, aller Nationen aufzulösen fähig sind, einen allgemein erkanntenschädlichen Einfluß haben, und es Pflicht gegen die Menschheit ist, derVerbreitung derselben so viel möglich Einhalt zu thun —". Der Nachsatzfährt nicht fort, wie man wohl erwartet: daß Werke dieser Gattung vonder Censur nicht zugelassen werden würden; das war selbstverständlich.Er sagt vielmehr, daß derjenige, welcher in Österreich gedruckte Werkedieser Gattung — „nothwendig ohne Gutheißung der Censur" — insAusland sende, außer den obengenannten Strafen noch mit einer be-sondern körperlichen Strafe belegt werde.
Die Censurgesctzgcbung unter Leopold II. fuhr genau in dieser Rich-tung fort. Allein die Verordnungen unter ihm, der persönlich der An-sicht war, daß nur unter das gemeine Volk gestreute Schriften untersieben Bogen gefährlich seien, während größere Werke, auch wenn siefreimütige Wahrheiten über Staatssachen enthielten, nicht zu verbietenseien, weil sie in der Regel nur vom aufgeklärten Publikum gelesenwürden^, waren gleichsam nur Vorbereitungen auf diejenigen, die nachseinem Tode (1. März 1792) erfolgten. Das neue Censurgesetz, das dieEinrichtungen und Grundsätze, wie sie jetzt bestanden und geübt wurden,zusammenfaßte, erfolgte in der „Erneuerten Zensur-Ordnung vom 22. Fe-bruar 1795" (auch General-Zensurverordnung vom 30. Mai 1795 gc-