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6. Kapitel: Die Censurverhältnisse.
mächtig. Die Polizeihofstelle (in dieser ihrer Funktion: Polizei-Censur-Hofstelle) stand an der Spitze des gesamten Ecnsurwcsens; sie stelltedie Cmsoren an, an sie hatten die Landerstellen ihre Berichte und An-zeigen in Ecnsurangclcgcnhciten zu erstatten, an sie gingen die Rekursein preßpolizcilichcn Angelegenheiten.
Den besten Einblick in die Pflege der „verfassungsmäßigen Dummheit"gewähren die Büchcrverbotc selbst, sowohl in Österreich , als besonders inBayern . Um wieviel schärfer es jetzt hier genommen wurde, ergibt sichschon daraus, daß das Fcbruarmandat vom Jahre 1769 monatlich, einDekret vom 11. Januar 1792 dagegen wöchentlich eine Censursitzungvorschrieb. Zu Anfang der neunziger Jahre erschienen zwei Kataloge ver-botener Bücher: der „Katalog der von dem kurfürstl. Bücher-Ccnsur-Kolle-gium in München 1790—1792 verbotenen Bücher" und der „LawloAusLidioium xroliidiwrum iiro ^.uno 1793". Die Kataloge verfolgen alles,was Fortschritt, Freiheit, Aufklärung heißt; auf staatlichem, bürgerlichem,geschichtlichem, kirchlichem, religiösem, philosophischem, sittlichem, kurz jedemGebiete. Verboten wird alles, was über die Französische Revolution undihre Geschichte, über Menschenrechte, aber auch über französische Königs-gcschichte, ja über das derzeitige Verhältnis Frankreichs zu Deutschland überhaupt handelt: „l^iuai'Hv.6 sur 1a IZastillL", Eduard Burke, „Be-merkungen über die französische Revolution", Bainccth, „Die Rechte desMenschen", Kotzebue, „Ludwig XIV ", „Darstclluug der Traktate undVerträge, auf welche Frankreich seine Angriffe auf Deutschland zu gründensucht", „Kritische Geschichte des Adels", „Abstimmung des französischenNational-Eonvents über das Endesurtheil Ludwigs XVI ", „Beschreibungund Geschichte der Bastillc zur Zeit Ludwigs 14.", „Betrachtung überdie französische Republik ", Campe, „Geschichte der französischen Staats-umwülzung", Englman, „Über Volksfreyhcit", Makintosch, „FranzösischeRevolution", Mcrcer, „Gemälde der Könige von Frankreich ", „OriginalBriefwechsel der Emigrirten", Mierus sso^s, „Taschenbuch der französischenRevolution" u. s. w. Gefahr versah man sich auch von allem, was sichVaterland, Vaterlandsliebe u. s. w. nannte; eine einzige Nummer ver-bietet kurzweg „alle Schauspiele die Bezug auf die Vattcrlandsgcschichthaben"; auch Dorsch, „Geschichte der Vaterlandsliebe" wurde verboten.Daß alle spezifisch protestantischen Schriften verboten waren, auch dann,