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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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383
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Bayrische Kataloge der verbotenen Bücher. ZZZ

wenn sic geschichtlichen, wie Geschichten der Reformation, Luthers , desChristentums, oder juristischen Charakters waren, wie Lois,Pro-testantisches Eherecht", ist selbstverständlich; genauer muß man sagen:alle nicht spezifisch katholischen; denn Schriften, wie dieSittenlehre füralle Menschen ohne Unterschied der Religion" waren ebenfalls verboten.Das führt uns schon auf das Gebiet der Philosophie, der Populär- undder Schulphilosophie hinüber. Verbote» waren u. a.alle Werke desHölvel-ms Nontks^us L,v88kl>.ux und Voltaiis", alle Werke von Spi-noza , alles was Kant und Kantkommentar hieß, HerderBriefe zuBeförderung der Humanität". Damit wiederum lenken wir in dasGebiet der allgemeinen Aufklärung überhaupt ein. Hier hat die bay-rische Censur furchtbar gewütet. Von Campe sind, von derGeschichteder Staatsumwälzung" oder gar demLeitfaden bey christlichem Reli-gionsunterricht" ganz zu geschweigcn, nicht nur dieKleine Seelenlehrefür Kinder", dasSittenbllchlein" und dieKlugheitslchren", sondernsogar dieSammlung intreßanter Reißbeschreibung" und dieReisebe-schrcibung für die Jugend", von Knigge sind nicht nur dieBriefe",sondern ist auch derUmgang mit Menschen" verboten; ferner z. B.NochowsKinderfreund", Miller,Versuch das Landvolk über herrschendtägliche Vorurtheile und Aberglaube vernünftig denken lernen": Verbote,die man verständlich findet, wenn man daran denkt, daß Geiger, einkatholischer Lcmdpfarrcr bei München , wegen seinerSchönen Lebensge-schichte des guten und vernünftigen Bauersmanns Wendelinus. EinLesebuch für das Landvolk u. s. w." (Augsburg , Matthäus Riegers scl.Söhne, 1791) einer guten Nachahmung desRoth- und Hülfbüchleins" über dreiviertel Jahre zu München im Gefängnis saß, weil er dasDasein der Hexen und die auf diese wirkenden Kräfte des Priestersegensleugnete. Alle Schriften sind, außer den obengenannten Philosophen, ver-boten von: Erasmus (alles weß immer eitel geschribcn hat"), Friedrichdem Großen - daneben Archcnholz'Geschichte des siebenjährigenKrieges", Kotzebue (alles weß Kozenbues Schriften sind!"), Swift,Schiller , Spieß, Spalding, Wieland, Wekerlin (so). Aus der belle-tristischen Litteratur sind ferner u. a. Blumaucrs Gedichte und GoethesLeiden des jungen Wcrther" verboten; von Zeitschriften: derDeutscheZuschauer", WinkoppsBibliothek für Denker", dieBerliner Monats-schrift" und dieAllgemeine deutsche Bibliothek ". Verboten sind Mu-