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6. Kapitel: Die Censurverhültmsse.
säus' Volksmärchen, sind Eulcnspiegel und Klingcrs „Fausts Leben,Thaten nnd Höllenfahrt"; verboten sind Ovids Metamorphosen undVcrgils Äneide. Wir haben damit ein Viertel der in den Katalogenaufgeführten Nummern herausgegriffen, die von der Handhabung dieserCcnsnr ein deutliches Bild geben: die Gesamtzahl der Nummern beträgtimmerhin nur 214; wie sehr steigt freilich die Zahl, wenn man an dieNummern denkt, die mit einem Schlage allen Schriften eines Autorsdie bayrischen Grenzen verschließen! Die Kataloge selbst galten als in-terne und wurden, wie in Österreich , selbst unter die verbotenen Bücheraufgenommen.
In den nächsten drei Jahren wurden keine Verzeichnisse verbotenerBücher herausgegeben; man begnügte sich mit der Revision. Bei der erstenMaut wurde der Bücherballeu von einem untern Censurbcamtcn, derein Verzeichnis der bisher verbotenen Bücher in Händen hatte, geöffnet.Fand er ein in seinem Verzeichnis vermerktes Buch, so schickte er esan den Absender zurück; war ihm der Titel fremd — und das warnatürlich häufig der Fall —, so schickte er es nach München an dieCensur. Hier wurden die Pakete geöffnet, man sagte: wenn es schnellging, nach einem halben Jahr. Waren die Bücher nicht lmumfromm,so wurden sie mittels höchsten Reskripts zurückgeschickt und das betreffendeReskript wurde zu fernerer Nachachtung sowohl bei der Münchcner Cen-sur wie bei den Mautämtcrn aufbewahrt, „^bwohlcn wir unß übrigensin das Bücher esnsur Weßen einzumischen keineswegs gcmeinct sind",erklärt die Amberger Landesregierung im Jahre 1796, „so finden wirunß jedoch Pflichten halber aufgefordert, hiebet) gelcgcnhcitlich ghbst zubemerken, daß es fürohin bey dermal bestehender Verfügung, wo näm-lich alle Bücher, wie diese von höchstdcro LoUöMS selbst, von denenTit. Rüthen, Tit. Professoren, so andern ?iivg.tis, erkaufet werden,bey dahiesigcn Mauthamt abgelegt, von diesem zum Bücher lüensurLolleZiuru zu München xro esnsurg, eingeschickt werden müßcn, undalso anerst nach Verfluß eines halben, oder ganzen Jahrs zurückgesendetwerden, und dem Eigcnthümcr zukommen, ohnmöglich bestehen und be-laßen werden könne . . und denen wahrhaft unlcidentlichen Vöxatiouendes Bücher Lsnsur Liollkgii zu München vorgebogcn" werden müsse.-"'Daneben erschienen kräftige Dekrete, die einzelne Bücher, ganze Reihen, jakleine Welten von Büchern für den bayrischen Buchhandel vernichteten.