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<!. Kapitel: Die Censurvcrhältnissc,
Moral"), Logik (z. B. Moriz, „Kindcrlogik"), Metaphysik, überhauptalles, was zu selbständigem Denken anregt (z. B. „Wird das Menschen-geschlecht besser oder schlimmer?", Heydenreich, „Freiheit und Determi-nismus"). Gewisse Schriften wurden jetzt „scharf verboten", es sindfür diese beiden Jahre: Eduards Briefe über die Französische RevolutioniSalzburg), Pfeffels poetische Versuche (1796), die Komödien „Pfaffcn-groll" und „Der Tempel der Freiheit", die nachgelassenen Schriften derBürgerin Roland (Hubcr), „Über die Bewaffnung Teutschcr Bürger",„Philosophische Geschichte des Aberglaubens". Die sämtlichen Schriftensind verboten von: Friedrich dem Großen, Kleist, Kant, Knigge, Meißner,Rehm, Sieyes , Lessing. Wir heben weiter von den bekanntesten Namenhervor: Moser („Mannigfaltigkeiten"), Voß („Musenalmanach"), Garve< „Vermischte Aufsätze" j, Montaigne (Gedanken), Moritz („Göttcrlehrc"Schütting („Princip der Philosophie"), Goethe („Der Bürger-General"),Galetti („Weltgeschichte), Sintenis („Hallo"), Platon (auserlesene Ge-spräche), „Petrarta" von Butenschön, Fichte („Grundlage der philoso-phischen Wissenschaftslehre"), „Salomon Geßncr" von Hottingcr, Hufe-land („Lehrsätze des Naturrechts"), „Morus' Leben und Charakter",Beckmann („Beiträge zur Geschichte der Erfindungen"), Mcincrs („Hi-storische Vergleichung der Sitten"), Zschokke , „Abällino" und „Juliusvon Sassen". Alles das ist wiederum nur eine charakterisierende Aus-lese. Die Zahl der verbotenen Bücher ist bedeutend gesteigert; sie betrugim Jahre 1797 allein 169 Nummern. Nicht nur Schmidts „Geschichteder Tcutschcu" war verboten, sondern auch Homers „Ilms" wurde alszu erregend erachtet.
So wenig wie die Buchhändler, so wenig scheuten sich bayrischeBehörden, ihrer Empörung offen Ausdruck zu verleihen. Die Ober-landesregierung erklärte im Jahre 1796, nur die „eingeschränkten Kennt-nisse" der Censurräte machten die ungeheuere Menge der verbotenen Büchererklärlich; sie sprach die Befürchtung aus, daß das Kollegium „in diesemkritischen Zeitpunkt manche sehr schädliche Unbcscheidenhciten und Jnconsequenzen begehen möchte, welchen leichter vorgcbogen als in der Folgeabgeholfen werden könnte"; sie erklärte, „die ohnehin zum äußerstenSchaden der Buchhändler gereichende Rückspedirungsart der nicht er-laubten Bücher müsse bey fast überall gehemmten Posten zum gänzlichenRuin dieser Bürger werden"; sie forderte die Buchhändler auf, gegen