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6. Kapitel: Dic Censurverhältnisse.
oder zu dem Ende solche denjenigen zur Durchsicht auszuliefern, denendiese Verrichtung bisher übertragen gewesen war". An die Stelle deralten Censurbehörden treten lediglich die allgemeine Anfsicht der Polizeijedes Orts und seine kompetenten Gerichte. Die Polizei, der die Katalogeeinzureichen sind, hat durchaus leine Ccnsur auszuüben, sondern lediglichdie Beobachtung der allgemeinen Gesetze zu überwachen.
Wie iu München, so wurden auch in Wien in den neunzigerJahren lange Verzeichnisse verbotener Bücher veröffentlicht. Die Bücher-verbote der Monate Mai bis August 1798 enthalten 203 deutsche und75 französische und englische^, die der Monate Oktober 1798 bis Fe-bruar 1799: 190 deutsche und 25 französische^, die vom Oktober nndSeptember 1799: 81 ganz und 46 erZa Külisctam verbotene^, die vomJuli 180l: 119 ganz und 41 er^a 8<meclmn verbotene Nummern."" ImJahre 1801 wurde eine Rccensnricrungskommission ernannt; nachWicsners Angabc i Denkwürdigkeiten der österreichischen Ecnsur, S. 162)bclicfcn sich ihre innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren erlassenen uudnur in schriftlichen Amtsregistern enthaltenen Verbote auf mehr als 2500.Der Charakter der Bücherverbote ist auf politisch-zeitgeschichtlichem Ge-biete ganz, auf kirchlichem fast ganz derselbe wie in Bayern ; dagegenwar die österreichische Ccnsur, wie zum Teil auch auf diesen Gebieten,so besonders auf dein der Philosophie vernünftiger als die bayrische;und vor altem finden wir in ihr nicht das wahnwitzig-brutale Wütengegen die moderne und antike schöngeistige Litteratnr. Einig war dieösterreichische Ecnsnr mit der bayrischen darin, daß sie alle Bücher undZeitschriften verbot, die mit Zeitgeschichte, der Revolution, ihrer Ge-schichte und ihren Ideen, den Rcvolutionskriegcn, dcn politischem Ver-hältnissen zu Frankreich, ja mit Geschichte uud sogar Geographie Frank-reichs überhaupt, mit Staatsrecht, mit nationaler Freiheit u. dcrgl.,mit einem Worte mit staatsbürgerlicher Aufklärung und dem Intcrcsscan den mit ihrer Geschichte zusammenhängenden Ereignissen positiv undnegativ ^z. B. durch Aufklärung über russische Zustände) zu thuuhatte. Hier wurden auch iu Österreich nicht nur diesbezügliche theore-tische uud agitatorische, sondern mich rcin erzählcndc und geschichtlicheSchrifteu verbotcu, wie die „Abenthcnerlichcn Begebenheiten eines Hof-meisters iil Paris während der Revolution", „Avcntürcn aus den Feld-