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U, Kapitel: Die Ccnsurverhältnisse,
derer Menschen unter sich zu trennen sick bemühen."^ In den geist-lichen Staaten suchte man dabei den Stützpunkt fortdauernd in derGeistlichkeit. Eine Kurfürstlich Triersche Verordnung 6. ck. 31. Ehrist-monath 1785 wendet sich gegen Schriften, in denen das Dasein Gottes,die Freiheit des Menschen, die Unsterblichkeit der Seele, die göttlicheSendung Christi, die Auferstehung, allerlei katholische Lehren in einervon den Dogmen abweichenden Weise berührt, untersucht, augegriffenwerden, und ruft die Seelsorger auf, mit allen Kräften und Mittelndagegen zu wirken.^ Auch gegen bestimmte einzelne Verlagshand-lungen wurde das reißige Heer der Geistlichkeit aufgeboten; im Jahre1802 z. B. wurde den Geistlichen im Trierschen mit großer Schärfeanbefohlen, alle in der „Neuen Gelehrten-Buchhandlung" zu Hadamar herauskommenden, von Glaubcnssachen handelnden Schriften „allent-halben zu confisciren, in so weit sich ihre Jurisdiktion erstrecke,, jedenandern bewußten Leser aber anzuzeichnen".^ Gerade im Erzbistum Trierübrigens war die Strenge und Willkür der Censurhandhabung amschärfsten ausgeprägt, sodaß sich z. B. in Coblenz weder eine Buchhand-lung noch eine Leihbibliothek zu halten vermochte.^ Am duldsamstenscheint im allgemeinen Kurmainz gewesen zu sein. ES fällt schon zuBeginn des 18. Jahrhunderts auf, daß in Mainz akatholische Litteraturerlaubt war.^ Auch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts standes in dem Ansehen, die gesittetste Geistlichkeit Deutschlands zu besitzen;die Bibel befand sich in den Händen vieler gemeinen Leute und warin der Diözese nie verboten; kein Priester durfte hier so grobe Thor-heiten predigen wie anderswo, in Schulen aber wurde Voltaires Abhand-lung von der Toleranz u. dergl. erklärt, und unter den Studentenemulierten die Werke der Helvetius und Bayle.^ Das Beispiel Kölns ^lehrt, daß im übrigen in den großen katholischen Metropolen des Westensganz das allgemeine System befolgt wurde; wie es in Österreich undBayern der Fall war: Präventivcensur aller zum Druck oder Neudruckbestimmten Handschriften und Druckwerke, Durchsicht aller von aus-wärts eingehenden Bücherballen und -Pakete, Überwachung der Bücher-vorrüte der Buchhändler mittelst der von ihnen einzuliefernden Kataloge.Wie in fast allen katholischen Ländern Deutschlands und wie in der Schweiz ,so war auch in Köln damals noch das öffentliche Verbrennen schändlicherBücher durch Henkershand üblich. Nimmt man dabei für Köln ein solches