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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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6. Kapitel: Die CensurverlMtmssc,

Wie schwer die literarische Quarantäne, die Kontumaz, wie mandamals gewöhnlich sagte, für alle in ein bestimmtes Hoheitsgebiet ein-wandernden Bücher seitens der Behörden durchzuführen, wie störend siefür den Buchhandel war: in Würzburg , wo ans jedes ohne besondereNegierungscrlaubnis eingebrachte Buch eine Strafe von 20 Rthlr».gesetzt war, wurde» die Buchhändler und Buchdrucker trotz ihrer schrift-lichen Gegenvorstellung sogar darauf vereidigt (13. September 1773).Wir haben eine andere Vorstellung aus gleicher Zeit (1774) von demWürzburger Buchhändler und Buchdrucker Johann Jacob Stahes", dievon verschiedenen Seiten vcrauschaulicht, eiue wie lästige Fessel die Censurrein formal für das Buchgewerbe war. Alles, was gedruckt war, solltevorher ccnsiert worden sein: Stahcl weist erstens daraus hin, daß diesbei Werken, deren Autoren nach schon begonnenem Satze noch Ände-rungen vornähmen, zu unerträglicher Umständlichkeit und Verzögerungführen müsse; er ersucht zweitens, die Ausdehnung der Borschrift aufden Nachdrnck bereits anderswo approbierter Bücher aufzuheben:wennich diese sin Italien, Frankreich und Brabant erschienenen^ Bücher nichtehe drucken dürfte, als bis ich die Erlaubniß vom Hrn. d'ensor erhalteu:so müßte meine Presse ganze Jahre wohl stille stehen; und ich genöthiget,meine hiesige Druckcrey, die sich mit hiesigen gelehrten Lands I'i'oclueteufast gar wenig, meistens aber mit dergleichen Werken unter dem Seegendes Himmels so glücklich bisher beschäftigte, gänzlich aufzuheben." DerUmstand freilich, daß die Verordnung, gegen die Stahel im Jahre 1774vorstellig wurde, und die, da dasvonum Minimum dem Interesse undGemächlichkeit eines privati nicht nachgesetzt" werden könne, aufrechterhalten wnrde, ganze fünfzehn Jahre vorher (12. Oktober 1759) er-lassen worden war, wirft ein recht sanftes Licht auf diese harten Vorschristcn; in der Folgezeit indes galt Würzburg mit seiner Nichtanerken-nung selbst mit katholischer Zensur bereits approbierter Bücher^ als Aus-nahme gegenüber Städten (nach Stahels Angabt wie München, Wien oderAugsburg (für das letztere wenigstens ist die Angabe falsch); die Augs-burgcr Zensur galt ihrerseits, wie Stahel sagte,durch die ganze KatholischeWelt". Auch was die Würzburger Censur nach ihrer inhaltlichen Seite be-trifft, wurden starke Klagen laut, und Schmidt z. B. hat seine Geschichteder Deutschen aus Besorgnis vor der Censur nicht in Würzburg druckenlassen. Eine im Jahre 1798 erschienene Schrift"'- stellt ausführlich au