Baden.
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Beyspiel der vergangenen Zeit nach und nach außer Übung setze." In-haltlich war die Censur sorgfältig gegliedert nach religiöser, moralischer,politischer, lokaler und persönlicher Hinsicht. Dabei fällt besonders wohl-thuend eine in allen diesen Abschnitten vorgenommene Dreiteilung auf.Zuerst wird angegeben, was allgemein nicht zu dulden ist. Sodannwird regelmäßig und mit Betonung und anschaulicher Ausführung er-klärt, daß dieses Verbot nicht zu verwechseln sei mit einer Unterdrückunggerechtfertigter freier Äußerung und Untersuchung; z. B. in politischerHinsicht: „In solches Verbot sdes Angriffs auf Obrigkeit und Unter-thcmenpflicht überhaupt^ darf jedoch keineswegs gezogen werden, wennjemand diese oder jene Art der obrigkeitlichen Verwaltung, diese oder jeneAusdehnung der Untcrthancn-Pflicht nach Grundsätzen untersucht und be-urtheilet, . . wenn Jemand Staatsbeschränkungen, die drückend sind, alsvermeidlich darzustellen, und damit ihrer ordnungsmüßigen Wegschafsung denWeg zu bahnen sucht." Endlich drittens wird durchgehend das Buch einmalin seiner Bestimmung und seinem Gebrauche für das gelehrte Publikum,das andere mal für das breitere gebildete Publikum und besonders fürVolk und Jugend auseinandergehalten. Bei den politischen Schriftenheißt es dabei z. B.: „Bey der ersteren Classc von Schriften muß, —um nicht durch unterdrückte Preßfrciheit einen Staats-Dcspotismus zubegünstigen, im Zweifel und so lange ein sittlich rechtmäßiger Zweck undGebrauch einer Schrift von diesem und jenem bestimmten Inhalt alsmöglich, und der Absicht des Verfassers gemäß gedacht werden kann, undso lange sie nicht durch ihre Grundsätze selbst, sondern nur etwa durcheinen möglichen Mißbrauch derselben, der den rechten Gebrauch zu unter-sagen ein Anlaß werden kann, zum Nachtheil für die in Staaten ver-einigte Menschengescllschaften hinführen könnte — die Druckerlaubnis)ertheilt werden." Hinsichtlich der ersten Klasse ist die Auffassung desVerfassers (so beachte man z. B. oben: „als möglich, und der Absichtdes Verfassers gemäß gedacht werden kann"), hinsichtlich der zweitendie Auffassung des Lesers leitend. Auch hier aber wird wiederum regel-mäßig und ausdrücklich der Ausnützung dieser Anweisung zur Unter-drückung unbefangener und freier für Volk und Jugend geschriebenerBücher vorgebeugt. In religiöser Hinsicht heißt es z. B.: „Hiermitist wiederum nicht zu verwechseln, wenn Schriften nur über ange-nommene Ausdrncksformcn der Grundwahrheiten, welche durch Miß-