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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Preußische Ceusur unter Friedrich dem Große».

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Straßburg nichts verkaufen, ehe sie nicht ihren Katalog hatten censiercnlassen. Alle ins Elsaß oder nach Frankreich laufenden Bücherscndungenwaren nebst einem doppelten Verzeichnisse dein Büchcrinspcktor zuzustellenund von diesem den obigen Visitationsformalitäten zu unterwerfen. Allenicht für das Elsaß, sondern für Frankreich bestimmten Bücherscndungen«also mit Ausschluß des Transitguts), welche außerhalb des Elsaß gedruckteBücher, gleichgültig ob mehr oder weniger, enthielten, und gleichviel, obdie Ballen oder Pakete in der Fremde oder erst in Straßburg selbst ge-fertigt waren, mußten an den Großkanzler oder Großsiegelbewahrer derKgl. Syndikat-Kammer zn Paris gesandt werden und wurden erst vondort aus nach dort erfolgter Visitation der Ouamdr« svuäieals derbetreffenden Provinz zur Auslieferung zugeführt oder an die Straßburger LuÄllldre cke osuLurs zurückgesandt. Ausgenommen davon waren nur,von speziell bewirkten Dispensationen abgesehen, die livi'68 su laiiAue^ti'ÄUAsre et, seisntituiuss, die unmittelbar an die cliamdrs syucliealsder betreffenden Provinz gesandt werden konnten, indessen von dort erstausgeliefert wurden, wenn der auf Grund des gleichzeitig nach Paris gesandten Verzeichnisses erfolgte Pcrmis eingetroffen war. Das Elsaß war in das System der französischen Büchercirculation aufgenommen.

Eine ähnliche Knebelung des Buchhandels und der Lektüre, wie inBayern und Österreich, ist in Norddcutschland nur in Preußen in denJahren des Ausbruchs der Französischen Revolution wenigstens angestrebtworden, und es ist für den ganzen, geschichtlich so natürlichen und not-wendigen Unterschied zwischen Rord- und Süddcutschlaud iu dieser Be-ziehung kennzeichnend, daß, wie in dm großen katholischen Staaten Süd-deutschlands die humane Haudhnbuug der Ccusur und Bücherpolizci unterJoseph II. , so iu Norddeutschlmid die Unterdrückung der Denkfrciheit unddie Fesselung des Buchhandels, die in Preußen nach dem Tode Friedrichsdes Großen angestrebt wurde, deu Ausnahmezustand in den normalerWeise herrschenden Verhältnissen darstellte.

Der viel berufene Befehl Friedrichs" vom Juni 1740:dem Ber-linischen Zeitungsschreiber" eineuubeschräukte Freiheit" zu lassen, bezogsich allerdings erstens nur aus denArtikel von Berlin ", während erhinsichtlich auswärtiger Möchte nur<mm gr»no salis und mit guterBehutsamkeit obscrvirt" werden sollte, und wurde zweitens selbst in