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6. Kapitel: Die CensurverlMmsse,
Falle von der Berliner Censur approbierte „Freimüthige Betrachtungenüber das Christenthum" nur nach einer zweiten, Hallcschcn Censur zu-lassen wollte, was ihr von Friedrich verwehrt würde, — war wegenihrer Handhabung der Censur verrufen. JustiS „Policey-Wissenschaft"gibt ihr die Schuld, daß Halle trotz gleich wohlfeiler Papierpreisc keinso blühendes Druckcreiwesen habe wie Leipzig . Und wahrte FriedrichBerlin sein Recht der Erstcensnr, so freilich ebenso auch der UniversitätHalle. Die Beschwerde eines Buchhändlers iiber ihre Censur versah er mitder Randbemerkung: „Was einmal ccnsirt ist, gilt durch das ganze Lnnd"/^Wenn auf irgend einem, so machte sich die Fridcricianische Preß-frciheit auf religiösem Gebiete geltend, und die Kritik der positiven Re-ligion in Sache und Ton ging allerdings so weit wie nur möglich.^Daher, eine Ironie der Geschichte, die erste Anwendung des Knebels,den die katholischen Kurfürsten im Artikel II, 8 8 der LeopoldinischenWahlkapitulation gebunden hatten — in Preußen, in Berlin , der Stadtder Nicolaiten und des Bicstcrtums, kaum daß Friedrich (1786) die Augcugeschlossen hatte.
Am 3. Juli 1788 wurde Johann Christian von Wöllncr^ vondem neuen König Friedrich Wilhelm II. zum Justizininister und Chef desgeistlichen Departements in allen evangelisch-lutherischen Kirchen-, Schulen-nnd Stifwsachen ernannt: am 9. Juli 1788 schon veröffentlichte er dasReligionsedikt, oder wie Jean Paul sagte: „Jr-Religions-Edikt"^: esvcrfehmte die religiöse „Aufklärung" nnd band die Geistlichkeit der dreiim Staate anerkannten nnd geduldeten Konfessionen aufs strengste an dieLehre, „so wie sie in der Bibel gelehret. . . und ... in ihren jedes-maligen Symbolischen Büchern einmal vestgesetzt" sei. Cine ganze Scharvon Büchern und Broschüren erschien, deren Verfasser, vom Philosophenangefangenbis zum Lustspieldichter", das Cdikt kritisierten nnd kom-mentierten und in satirischer Form geißelte»?; die Oberkonsistorialräte be-gründeten ihre Ansicht: daß einige seiner Stellen von den verderblichstenFolgen begleitet sein müßten, in einer Vorstellung, die besonders dieBestimmungen über die symbolischen Bücher betraf. Philosophie, Theo-logie, Staatswissenschaft nnd Staatsverwaltung^ stimmten darin über-ein, daß mit dem Rechte der Vernunft, über den Sinn der Bibel zuentscheiden, der Protestantismus stehe und falle, der betreffende Passusder Wahltapitulation aber ungeachtet der katholischen Stimmenmehr-