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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Preußische Censur unter Friedrich Wilhelm II.

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hcit für einen evangelischen Reichsstand nicht verbindlich sei, weil ernicht in die landesherrlichenReligions-Polizei-Rechte" einzugreifenvermöge. Die behördlichen Vorstellungen waren vergeblich. Die Bro-schüren wurden nach Kräften unterdrückt, ihre Verfasser, soweit sie er-reichbar waren, bestraft: Bahrdt erhielt damals seine zweijährige, dannauf eine einjährige herabgesetzte Gefängnisstrafe; und nach dem ZeitalterFriedrichs des Großen konnte nun jetzt Alexander von Humboldt zurVermählung der Gräfin Lottum nicht zwei der unschuldigsten Zeilen eineinziges Mal auf ein Paar Strumpfbänder drucken lassen, wenn dieStrumpfbänder nicht dein ^'ammergcricht zur Censur vorgelegt würden.Je mehr aber die Angriffe sich häuften, je erfolgloser der Kampf gegendie einmal entbuudenc freie Gcistesströmung war, desto erbitterter wurdedieser Kampf, desto schärfer wurden seine Mittel.Da ich vernehme",schrieb Friedrich Wilhelm II. unterm 10. September 1788 an den Groß-kanzler von Cnrmer,daß die Preßfreihcit in Prcßfrechheit ausartet, unddie Bücher-Censur völlig eingeschlafen ist, mithin gegen dies Edict allerlei)aufrührerische Schartecken gedruckt werden, so habt Ihr . . . Vorschlägezu thun, wie diese Bücher-Censur auf einen bessern Fuß eingerichtetwerden kann . . .". Das Ergebnis war dasErneuerte Censuredikt"vom 19. Dezember 1788. Von Svarcz formuliert und dem Großkcmzlcrvon Carmer vorgelegt, trug es durchaus eineu gemäßigten Charakterund schien die Bestimmungen früherer Edikte nicht wesentlich zu ver-stärken. Der König, so hieß es darin, sei entschlossen,eine gemäßigteund wohlgeordnete Preßfreihcit möglichst zn begünstigen und erwarte nur,daß die Ceusur dem steuere, was wider die allgemeinen Grundsätze derReligion, den Staat, die moralische und bürgerliche Ordnung sei oderauf Kränkung'der persönlichen Ehre uud des guten Namens andererabziele".

Im Jahre 1791 aber trat mit der Einsetzung der von Wöllncrgeschaffenen geistlichen Jinmcdiat-Craininations-Kommission (14. Mai1791), die alle speziellen Angelegenheiten in lutherischen Religionösachcnzu bearbeiten uud bestimmen hatte, die entscheidende Wendung ein.Ihre beiden Mitglieder Geh.-Rat Gottlob Friedrich Hillmer, der Heiß-sporn der gegen dieNeologen" kämpfenden Partei, und der von Breslau berufene Prediger und Konsistorialrat Hermann Daniel HcrmcS hattenzugleich die Censur der in Berlin gedruckten und verlegtenMonats-