Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
414
Einzelbild herunterladen
 

414

6. Kapitel: Tic Cnlsurverhältnissc.

schriftcn, Zeit- u»d Gelegenheitsschriftcn, Bibliotheken, pädagogischenSchriften und alle dergleichen Broschüren, philosophischen und moralischenInhalts eben sowohl als die großeru theologischen und moralischen Bücher".Diese Ecusurübuug inhaltlich und formell geht aus dem Verbote der inBiestcrs Berliner Monatsschrift erscheinenden Kantschcn Abhandlung:Die Religion innerhalb der Gränzcn der bloscu Vernunft" (179^)und Biesters Protest hervor, in dem es heißt: daß manGesetze be-folgen, und unch Gesetzen gerichtet werden solle, welche man nicht kenne";und endlich daraus, daß der Staatsrat das Verbot bestätigte. So starkwar der Druck, der sich auf die preußische Denkfreiheit legte, daß dieAllgemeine deutsche Bibliothek" nach Kiel auswanderte, die BerlinischeMonatsschrift, deren Aufklärungsbestrebungcu allerdings sehr weit gingen^,1791 nach Jena übersiedelte und später in Dessau erschien. Im Juli1794 haben die Bertiner Buchhändler und Buchdrucker der Kur-märkischcn Kammer noch so manche Gewalttätigkeit der Hillmer undHermes geklagt. Der Druck einer Abhandlung wurde wegen der An-gabe untersagt: daßviele Philologeu die Stelle 1. Joh. v. 7. für uu-ächt gehalten" hätten, der Druck einer anderen:Darf ein Protestantdie Vertilgung des i>atholieismus wünschen?" nnr unter der Bedingunggestattet, daß eine vom Ecnsor aufgesetzte lange Anmerkung und Mirohne den Namen des Zensors mit abgedruckt wurde, der Druck derUrcmia" des Detmolder General-Superintendenten Ewaldt, in der sicheine Abhandlung Lavaters über die Vielseitigkeit Gottes befand, wurdeuutersngt, weil der Verfassernicht die rechte Meinung von Gott "hatte; in den in Berlin gedruckten Predigte» Koscgartcns wurden ver-schiedene Stellen gestrichen uud andere dafür eingesetzt. Zu Ende desJahres 1791 erging nun das kaiserliche Schreiben, das dm Reichs-ständen wirksame Maßregeln gegen die aufrührerischen Schriften undGrundsätze vorschrieb. Es war die Veranlassung zn einer außerordent-lichen Verschärfung des CensurcdiktS; uuterm 4. Februar 17W erteilteder ^öuig den Ministerien folgende Direktiven für die Behandlungvornehmlich" des Berliner Buchhandels: zehnjährige Fcstungsarbcitallen Buchdruckern und Buchführern, diedergleichen Schriften" druckenoder verkaufen würden; Verkauf keiner von der Messe oder sonst einge-sandten Schrift, ehe sie nicht Eensur passiert habe.Ich werde überdiesen Punkt keine Einwendungen annehmen, als wenn der Buchhandel