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6. Kapitel: Die Censurverhältnissc.
Perfassung gefährliche Schriften, die von den Buchhändlern von aus-wärts eingebracht, in Kommission oder sonst zum Dcbit übernommenwären, verfügt wnrdc. Dabei wurde dem Buchhändler die volle Ver-antwortlichkeit aufgebürdet. Wöltner war in der That auf dem Wege,wenn nicht den preußischen, so doch zunächst den Berliner Buchhandel„zu Grunde zu richten", wie es der König jn auch eigentlich gewünschthatte. Hartknoch in Riga z. B. erklärte im April 1794 seinem Ber-liner Kommissionär Friedrich Vicweg d. Ä., daß er unter obwaltendenUmständen seine Verbindung mit ihm aufheben müsse, nichts mehr überBerlin , noch durch die preußischen Staaten kommen lassen, sondern allenseinen Korrespondenten aufgeben werde, ihre an ihn zu schickenden Sachendirekt von Leipzig nach Lübeck gehen m lassen, auch nichts mehr inBerlin druckeu lassen werde, und er fügt hinzu, daß gewiß mehrereBuchhändler seinem Beispiele folgen würden. Nach Nicolais Angabcwaren vor dem Jahre 1788 in Berlin 81, im Jahre 1792 nur uoch 61Druckpressen im Gange. Eingaben von Vieweg und von Nicolai in Berlin «Mai 1794), vou sämtlichen Buchhandlungen in Halle (Juni 1794) stelltendem Könige die Größe der Gefahr dar. „Wir sind in Gefahr", sagendie Halleschen Buchhandlungen, „durch dieses Verbot ftcr Allgemeinendeutschen Bibliothek^ den ganzen auswärtigen Handel, der . . . uns haupt-sächlich unsere Snbsistenz verschafft zu verliereu, und sollen gar, wie esverlautet noch mehrere dergleichen ähnliche Verbote komme», so ist derBuchhandel in Gefahr gänzlich ruinirt zu werden"; und zu der Verord-nung vom 26. April 1794 bemerken sie, der wörtliche und ausdrücklicheSinn derselben, wie sie sich „solche zu erforschen bemüht gewesen", verbieteihnen zwar nur, den Grundsätzen der preußischen Censur widersprechendeauswärtige Schriften zu führen: „allein der innere Gehalt derselben scheintuns den ganzen Handel mit auswärts verlegten Büchern zu uutersagcu,indem wir durchaus kein Mittel vor uus sehen, jenen Sinn pflicht-schuldigst zu beobachten, ohne aus den wichtigsten Thcil unsers Gewerbes,auf den Handel mit dem Auslande gäntzlich Verzicht zu thun" (5. Juli1794). Gegen den Befehl der regelmäßigen Einliefernng der Katalogean die Eraminationskommission, und auf Verlangen derselben jedes be-liebigen Buchs, setzten aber die Ministerien ihren vollen Widerstand ein.Sie unterbreiteten dem Könige die Beschwerden der Berliner Buchhändlerund Buchdrucker über die Handhabung der Zensur durch Hillmcr und