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6. Kapitel: Die Ccnsurvcrhältmssc.
Halbjahrcskatalogc an Hillmer und Hermes und deren Recht, sich jeder-zeit Schriften, deren Titel ihnen verdächtig erschienen, zur Verfügungstellen zu lassen. Der König gestattete die Aufhebung des Verbots der„Allgemeinen deutschen Bibliothek " „l>ä interim", d. h. unter der aus-drücklichen Bedingung, daß es „augenblicklich" wieder hergestellt sein solle,wenn das Journal „in einer einzigen Abhandlung das Blindeste gegendie christliche Religion oder den Staat uud die guten Sitten . . . direkteoder indirekte" enthalte. Weiter und weiter suchte die geistliche Innuc-diat-Eraininations-Kommission ihre Macht auszudehnen: im Jahre 1796suchte sie zu erreichen, daß die verschiedenen Spezialccnsoren und -censur-kollcgien die Manuskripte aller Gedichte, Romane, Biographien, Gcschichts-erzählnngcn u. s. w., die nach Plan, Zweck oder Inhalt ganz oder auchnur größtenteils in das Gebiet der Theologie oder Moral einschlügen,zur Censur an sie überweisen und solchen Manuskripten, in denen nureinzelne dergleichen Stellen vorkamen, das Imprimatur nur unter derBedingung der Censur jener Stellen durch die Kommissiou zu erteilenhätten. Aber ihre Tage waren gezählt. Der Widerstand der Ministerienund die zunehmende Kränklichkeit des Königs hemmten ihre Wirksamkeit,und der Regierungsantritt des neuen Königs Friedrich Wilhelm III.machte ihr ein Ende. Friedrich von Gentz begrüßte den neuen Regentenmit seinem patriotischen Briefe vom 16. November 1797, in dem erihn im Rainen des ganzen aufgeklärten Norddcntschlands um Wieder-herstellung der alten Fridcricianischcn Preßfrciheit bat, und die Bittesollte nicht uugehört verhallen. Schon dnrch Ordre vom 27. Dezember
1797 wurde das Oberkonsistorium in seine alten Rechte wieder ein-gesetzt; der König wünsche, daß es „seinen Geschäftsgang überall nachden Worten und dem Sinn seiner Instruktion einrichte, und alle dagegeneingeschlichenen Mißbrauche, besonders bei . . . Censur theologischer undphilosophischer Bücher ... in Zukunft vermeide und . . . gänzlich ab-stelle", so hieß es in der mit allseitiger Zufriedenheit aufgenommenen Ka-binettsordre, die Wöllner selbst in der Konsistorialsitzung vom 4. Januar
1798 publizierte. Zwei Monate darauf erhielt Wöllner seine Entlassung(11. März 1798).
Gewiß, es wurden auch ferner die Censoren zu Wachsamkeit ermahnt(z. B. 26. März 1798 es wurde Sorge getragen, daß dem revolutio-nären Geiste keine Nahrung zugeführt werde (z. B. Allerhöchster Spezial-