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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Preußische Censur unter Friedrich Wilhelm III.

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liefehl vom 17. August 1798 an die drei Berliner Zeitungsverlcger, künftigkeine Beschreibungen republikanischer Feste mehr zu bringen)^, die Prü-ventivccnsur der Berliner Meßkataloge durch den Polizcidirektor vorge-schrieben, und bei der Censur der Zeitungen hinsichtlich der Büchertitel kammanche übertriebene Ängstlichkeit vor; so strich der Censor der VossischenZeitung im Jahre 1798 nicht nur die Titel:An den Kongreß vonRastadt",Europens politische Lage" undDie Republiken des Altertums.Ob sie glücklicher als die heutigen Staaten waren?", sondern auch mitder Bemerkung:Kann der unanständigen Titel wegen nicht passiren",Theobalds Morgengabe für seine Enkeltochter" undJuchhei! oder dasueue Hochzeitbüchlein, zur Lust und Freude der Junggesellen und Jung-fern".^ Aber bei allen den zufälligen oder mit dem Wesen der Censurund dein Geiste der Zeit verbundenen notwendigen Eigentümlichkeiten zeigtsich in doppelter Hinsicht der vollkommene Umschwung: erstens bezog sichdas Eingreifen der Censur ganz überwiegend auf die Zeitschriften undFlugblätter; und zweitens haben auch hier die leitenden Persönlichkeiteneine auffallende Liberalität bewiesen. Als das Geucncraldircktoriumwegen der zahlreichen kleinen Volksdruckschriften, die, allerlei Vorfälle,Lieder, Gespräche, Satiren u. dergl. bringend, wie immer mehr oder wenigerüblich, auf allen Brücken und Plätzen Berlins verkauft wurden, beimRegierungsantritte Friedrich Wilhelms III. aber ganz besonders zahlreichwaren und angesehene Persönlichkeiten angriffen, deshalb eine Erneuerungdes Censurcdikts beantragte, entschied eine Kabinettsresolution vom 20. März1798: eine solche Erneuerung sei bedenklich, weil sie als Erneuerungdes Preßzwanges angesehen werden könnte; die Schriften von der an-gegebenen Gattung gehörten zu den hergebrachten Vcrgnüguugen deruntern Volksklassen; Angriffe auf rechtschaffene Staatsdiener seien demKönige nicht bekannt, solche auf nicht rechtschaffene aber seien keinSchade.^ In den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts erregte MallinckrodtsWcstphülischcr Anzeiger" in Dortmund , der eine offene Sprache führteund wiederholt Übclstände rügte, deu Zorn der Behörden, und endlichverlangte die Königliche Kriegs- und Domänenkammer in Hamm seineUnterdrückung. Mallinckrodt wandte sich unmittelbar an -den König,und dieser stellte ihn im Jahre 1804gegen jede Anmaßung für dieZukunft sicher".Eiuc anständige Publizität", heißt es in dem könig-lichen Schreiben an den Staatsminister von Angern ,ist der Regierung

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