Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
Seite
421
Einzelbild herunterladen
 

Kursachsen.

421

drucken, weshalb er ihn .,eoinms un Komme vörtids, qni aeont-re son sm'insiit" anzeigen werde. In? Revvlutionszeitalter hatdann auch Kursachsen den Kampf gegen die freien Schriften französischenUrsprungs und Geistes aufgenommen, in einer Weise, wie er von derpreußischen Handhabung grell absticht. Zu Ende des Jahres 1790 er-hielten die Censoren die Vorschrift^, nichts passieren zu lassen, worin dieMenschenrechte behandelt würden. Im März 1792 berichtet der AgentCrayen aus Leipzig nach Berlin, auf Befehl des Dresdener Hofs sei inLeipzig Verkauf und Tausch folgender Schriften bei einer Strafe von29 Thalern verboten worden: Gordin, Nachtrag zu Rousseaus Gesellschnfts-vertrag, aus dem Französischen; I^vs Ruines pnr Vc»1nö)': Wider dasVorurteil in Absicht auf Religion und Christentum (im Druck gehemmt);Kritische Geschichte des Adels, aus dem Französischen; Eintritt in das Reichder Freiheit, ebenso; Lktti oriMmIss äs Nii'lldeau; Das National-gericht oder das Huhn Heinrichs IV. im Topf, aus dem Französischen; einefranzösische Schrift, deren Titel der Agent nicht hat erfahren können;außerdem aber stand das Verbot aller Schriften bevor, die Bezug aufdie französische Revolution und Verfassung hatten, gleichviel, ob füroder wider sie geschrieben. Unter diesen Umständen, schließt der Bericht,dürften die fremden Buchhändler sich veranlaßt sehen, eine andere Stadtals Leipzig zu ihrem Mcßplatze zu wählen.^' Vor allem aber sprichtsich in der zeitgenössischen Littcratnr Empörung aus betreffs der in-haltlichen Änderungen, die sich die sächsische Eensur anmaßte. Schonunterm 9. Mai 17n4 wurde deshalb auf Vorstellung der Buchdruckereine zurechtweisende Verordnung erlassen.^ Trotzdem wurde die Sacheso stark, daß sie endlich zu Ostern 1780 sogar die Kommcrzdeputationzur Sprache brachte und ebenfalls auf die Gefahr hinwies, daß des-halb fremde Autoren nicht mehr in Leipzig drucken lassen würden.^Beispiele dafür sind in der Tat vorhanden.^ Aber statt daß eineBesserung eingetreten wäre, sahen sich einzelne Autoren vielmehr ge-nötigt, das eigenmächtige Streichen (z. B. besseres Exerzieren der Hessen gegenüber den Sachsen, Saumseligkeit im Schleusenbau u. s. w., erbärm-liche Zustände in den Schlaf-, Eßräumcn u. s. w. von Schulpforta, aberauch ganzer Abschnitte in wissenschaftlichen Abhandlungen), Ändern undZusetzen der sächsischen Censoren in besondern Broschüren öffentlich anden Pranger zu stellen.'"'