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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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ü, Kapitel: Die Censurverhültmssc,

Nun, gar so schlimm war es im ganzen denn doch nicht; Buchhandel,Buchdruck und Buchmesse Leipzigs sind recht gut gediehen. Wenn Schiller 1785 Goschen aus Besorgnis vor der sächsischen Censur vorschlägt, diebeiden für dieThalia" die in Leipzig gedruckt wurde bestimmtenGedichteFreigeisterei der Leidenschaft" undResignation" in Dessau drucken zu lassen, Göschen sie trotzdem in Leipzig zur Censur einreichte,der Ccnsor den Druck unter der Bedingung gestattete, daß Schiller ineiner Note ausführe, die Gedichte seien nur als Gedichte und nicht alsGlaubensbekenntnis des Dichters anzusehen, und Schiller dafür demCensor seinen Dank aussprechen ließ: so schildert das allerdings mehrdie Pedanterie als die Liberalität damaliger Censurübung. Auf diesüddeutschen Klagen: wie bald hier, bald da ein guter Kopf durch diestrenge Censur aus Süddeutschland verscheucht und gezwungen werde,seine Zuflucht nach Leipzig zu nehmen, wird man sich natürlich nichtberufen; von süddeutscher Censnr sich vorteilhaft abzuheben, dazu ge-hörte doch gar zu wenig. Worauf es dabei für Leipzig in seiner bc-sondcrn buchhandels-geschichtlichen Stellung in erster Linie ankommt,das ist ja nicht die Landescensur, sondern die Behandlung der ins Landeingeführten Litteratur, die Handhabung der Absperrungs- und Kontroll-maßregeln, wie wir sie in Süddeutschland kennen gelernt haben. SolcheMaßregeln kannte Kursachsen, wie das ganze übrige Norddeutschlandnatürlich überhaupt nicht. Wurden aber Maßregeln nach dieser Rich-tung hin für das Land getroffen, so wurde jederzeit Leipzig in seinerbesondern Stellung auch eine besondere Freiheit vorbehalten. Im Jahre1792 wurde in Kursachscn ein Censurgelöbnis eingeführt, d. h. dieBuchhändler hatten, wie z. B. in Würzburg , zu schwören, daß siekeine gefährlichen Schriften debitieren würden. Die Leipziger weigertensich, indem sie erklärten, daß eine solche Eidesleistung mit den An-forderungen, die die Stellung Leipzigs nn den Buchhändler stelle,uuverträglich sei, und daraufhin wurde wegen derLommsreml - Ver-hältnisse des Leipziger Buchhandels" dieCxcmption" der Leipziger Buchhändler beschlossen."'" Auch als Büttel der übrigen Staaten ließman die Leiziger Messe durchaus nicht ohne weiteres gebrauchen. Diepfalzbayrischc Regierung mußte sich, als sie das Buch:Reise einesEngländers durch Mannheim " und dessen Verfasser verfolgte, mit demBescheide ihres Bevollmächtigten zu Dresden begnügen (15. Juli 1791):