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6. Kapitel: Die CensurverlMnissc,
Wochenbette (Meißen 1797), Amors cxpcrimental-physitalisches Taschen-buch mit-15 illum. Kupfern und 1 Landkarte s Leipzig , Bornschein KComp.j, Geheime Papiere aus dem Archive der Liebe, fLeipzig^ 17W.Im Jahre 1794 wurden u. a. Fichtes (anonym erschienene) Zurück-forderung der Denkfreiheit fDanzig, Troschels — durch Reskript vom19, November 1798 wurde dann das bekannte erste Heft des Fichte-Niethhnmmcrschcn Philosophischen Journals beschlagnahmt — und Ziegen-hagen, Verhältnis; zu den Schöpfungswcrken und dadurch zu bewirkendeMcnschcnbeglücknng, mit 8 Kupfern von Ehodowiccki und einer Musikvon W. A. Mozart , 1792 verboten. Die angedrohte Strafsumme be-trägt fast regelmäßig 5> Rthlr., ausnahmsweise 10 Rthlr. (z. B. Philo-sophische Geschichte des Aberglaubens und Johannis Evangelium) undiu den schwersten Fällen 29 Rthlr. (Thomas Paine ; fRcbmann,j Wan-derungen durch Deutschland, Altona 1795; Eck, Erklärnng der biblischenWundcrgcschichten).
Im Jahre 1792 wurde in Dresden der Gedanke rege, „dem ein-gcrißenen Misbranch der Preßfrehheit überhaupt xrn kutnro thunlichstermaßen zu begegnen", und deshalb von den Universitäten und Konsistorienzu Leipzig und Wittenberg , Bücherkommission, Gehcimfinunzkolleg,Landesregierung und Kommcrzdeputation Bericht darüber gefordert, inwiefern zu diesen Zwecken die Büchcrtommission mitwirken könne; dasErgebnis der Berichte und Kommunikationen war aber (1798), daß„strengere Maasregeln sowohl für die Literatur, als für den Buchhandelden größten Nachtheil zur Folge haben würden", und es unterbliebendaraufhin alle weiteren Verfügungen."" Das gültige Ecnsurgesctzblieb das Reskript vom 30. September 1779.'"s Es bietet inhaltlichnichts, was besonderer Hervorhebung oder Erklärung bedürftig wäre:es darf „ganz nichts ohne Censur gedruckt" werden; die Censur hattenin Leipzig und Wittenberg für theologische, juristische und medizinischeSchriften die betreffenden Dekane, für die übrigen der betreffende Pro-fessor der philosophischen Faknltüt, in Dresden für theologische der Ober-hofprcdiger, für juristische ein politischer Rat im Obcrkonsistorium, fürmedizinische ein kurfürstlicher Lcibmcdikus, für philosophische und poetischeder Rektor der Kreuzschule; die Büchcrnuktionskataloge unterstanden inDresden der Aufsicht des Oberkonsistorinms, die wöchentlichen Anzeigenund Merkwürdigkeiten der des Stadtrats; in der Brüdergemeinde zu