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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Wirkung auf Buchhandel und Littcratnr.

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strebte, damit gerechnet. Die Kataloge der verbotenen Bücher, so in Öster-reich und Bayern , wurden verboten.Wenn ein Werk zum Verbothegceigenschaftet befunden werden sollte, so ist das Verboth nicht öffentlichbekannt zu machen", verordnet das Würzburger Ccnsuredikt vom Jahre1792. Die herzoglich württembcrgischc Regierung bemerkt 1795 anläßlichder Schrift:Antwort auf das Schreiben eines Württembergerö wcgcu demLcmdaufgcbott", sie enthalte allerdings viele anstößige und gefährliche unddas Ncvolutionssystem begünstigende Stellen, sie könne aber trotzdem aufein öffentliches Verbot nicht antragen,da bekanntlich durch dergleichenVcrbotte nur der Reiz zum Lesen desselben, welches, alles noch so scharfenVerbotts ungeachtet, nicht zu verhindern sehe, nur vergrößert und dieseLi'ooQui'6 hierdurch nur desto mehr bekannt und gesucht werden würde";sie schlug vor, die Exemplare in Stuttgart und Tübingen unter der Handim Ladenpreis aufzukaufen und die Buchhändler zu bedeuten, von ser-nerm An- und Verkauf abzustehen und das gleiche Ansinnen an dieReichsstädte Eßlingen und Reutlingen zu stellen. Der Geheimrat fanddie Prozedur zu kostbar, und es bewendete bei der vom Rcgierungs-präsidium bereits an die Buchhändler ergangenen Weisung, mit demVerkauf der vorrätigen Exemplare zurückzuhalten und keine neuen anzu-schaffen.^ Die Buchhändler rechneten ebenfalls damit. Der vraun-schwcigischc Kammcrrat Zinckc meinte, Verbote und Konfiskationen seienmehr eine Autorplage, die Buchhändler dagegen wüßten davonoft nochden größten Vortheil zu ziehen".^ Ettinger in Gotha soll die Autorenöfters aufgefordert haben:Schreiben Sie doch etwas für meinen Ver-lag, waö confiscirt wird!" Ja man wollte sogar einen Buchhändlerkennen, der dem Leipziger Büchcrfiskal 6 Dukaten dafür geboten habe,daß er die Konfiskation eines Verlagsartikels bewirke, mit dessen Ab-gange er nicht zufrieden war,weil er sich bey einem nicht lange vor-hin confiscirten so gut gestanden hatte". ^ Zu solchen allgemeinenGründen kam der besondere Grund der politischen Viclgcstaltigkcit desdeutschsprachlichen Gebietes in einer Zeit, in der sich doch Fragenund Interessen drängten, die viel mehr als ehedem die Grenzen gewisserbeschränkter Gebiete weit überflogen.Der Strohm der Publicität imguten und schlimmen Sinne läßt sich nicht mehr aufhalten. Alle La-mentationen, alle Wahlcapitulationen und Comitialschlüsse mit ihren Zu-muthungen, Zusagen und Drohungen kommen viel, viel zu spät, und