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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Verlagsrechtliches Herkommen.

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wo nicht gar bisweilen das Übergewicht gehalten. Bey so bewandtenUmständen, war es ja doch wohl nichts so gar über großes, wenn dumich mit Büchern, Geld und andern Bedürfnissen unterstütztest, da meineSchuld immer durch Honorarieu wieder getilgt, oder vermindert wurde...Wenn du mich frey mit nach Hamburg genommen, mir nnd den Meinigenmanche Galanterie gemacht hast, so habe ich dir auch den Macbeth, denMünchhausen u. s. w. umsonst gegeben, und manche kleine Gefälligkeiterwiesen, die du einem Fremden hättest bezahlen müssen. So wenigWerth ich auch iu Ansehung meiner auf so etwas lege, so ist es dirdoch gewiß nicht ohne hübschen Nutzen gewesen. So willkommen ich indeinem Hause immer war, so warst du es auch in dem meinigen, wie-wohl ich dich frcylich nie so reichlich habe bewirtheu können, als du michimmer bcwirthet hast. Ich denke indessen nicht, daß man dergleichenJemand gerade unter die Wohlthaten anrechnen kann, oder du würdestein Wohlthäter aller derer seyn, die je bey dir gegessen und getrunken,ohne daß sie es wieder quitt gemacht haben. Noch bin ich so weitnicht von Gott verlassen gewesen, daß du nöthig gehabt hättest, mich um-sonst zn speisen, zu tränken, zu kleiden, zu beherbergcu . . . Was solldenn also die großprahlende verachtende Wohlthäter-Miene? Rechnestdu dir etwa das zum Verdienste an, daß du mir wohl willst? . . . Wirhaben seit mehreren Jahren nicht mit einander abgerechnet. Herzlichgern möchte ich endlich ein mahl wissen, wie ich mit dir stände. InErmangelung dieser Wissenschaft, habe ich von jeher mit Angst etwasvon dir fordern müssen, und so sehr ich auch immer ineine Ansprüchebis auf den Fall der äußersten Noth verschob, so mußte ich doch nichtselten verdrießliche Mieuc dabcy an dir wahrnehmen, so wie man siegegen einen lästigen Pracher macht, dessen man sich doch gleichwohl nichtentschlagen kann . .

Den Verlagsverträgcn von der Art der oben bezeichneten stehenzahlreiche andere zur Seite, die sehr ausführlich sind und auch für Neu-auflagen die günstigsten Bedingungen enthalten. Die Bestimmungenbeziehen sich auf Korrektur, Abschreiben des Manuskripts, Fertigstellungdes Drucks, Format, Papier uud Lettern, Ort der Drucklegung; dieVerträge bestimmen zum Teil die Höhe der Auflage und setzen für Neu-auflagen nicht nur ein (geringeres) Honorar mich für unveränderte

Bogen" fest, sondern erklären zum Teil sogar sämtliche Bedingungen,

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