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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Bewegung gegen das kursächsische Übersctzuugsmonopol.

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protokollierte Übersetzung nur gegen wirklichen Nachdruck.'^ In Dresden empfand man ein immer stärkeres Unbehagen. Man begann mit dem Leip-ziger Buchhandel Erörterungen anzustellen^ ^Michaelismesse 1780). Manverband damit namentlich noch eine andere Frage: die nach der verlags-rechtlichen Behandlung der Auszüge; wie man zweifelhaft wurde, ob diealte Freiheit aus dem Gebiete der Übersetzung wirklich in der Weise,in der es das Mandat verordnet hatte, eingeschränkt werden sollte, soempfand man die Notwendigkeit, die Grenzen, die die ältere Auffassungauf dem Gebiete der Auszüge gezogen hatte, zu erweitern.^" Aber wiezögernd wandelte Kursachsen den Weg der Umkehr! Ein Decisiv-Reskriptvom 27. März 1781 bestimmt nur, daß Übersetzungen nicht publiziertoder protokolliert werden dürfen, wenn sie von andern nicht wesentlichunterschieden und nicht wirklich besser sind. Reich nahm in diesen Dingeneine wenig rühmliche Stellung ein. Er lavierte, drehte und wendetesich und beutete dabei jedenfalls die von ihm geschaffene Gunst der Lagenach Kräften aus. Im Jahre 1782 ließ er eine Übersetzung einzeichnen,von der er wußte, daß sie bereits Nicolai in Berlin , und zwar alsfünften Teil von vier schon bei diesem erschienenen Bänden vorbereite.Als Nicolai sich deshalb an ihn wendet, erklärt er sich großmütig be-reit, seine Übersetzung an Nicolaiabzutreten", indem er dabei eindring-lich dasRecht" betont, das er durch die Einzeichnung erlangt habe,und das er aus Wohlwollen gegen Nicolai opfern wolle. Kalt undscharf erwidert der Berliner : er danke für ein solches Opfer; er wolleReich in seinemRechte" durchaus nicht gestört haben; Reich mögeseine Übersetzung seinetwegen erscheinen lassen, sie würde ja dann sogarfrüher erscheinen:Nur meine erscheint auch".

Und der Berliner Buchhandel war es auch, der endlich, wie einvom 2. Februar 1790 datiertes Circular von Voß Sohn den Buch-händlern der Königlich Preußischen Provinzen im Namen sämtlicherBerliner Buchhändler bekannt machte, deneinstimmigen Entschluß faßte,das Joch der Leipziger Bücherkommission, in Ansehung der Übersetzungenaus neuern Sprachen, abzuwerfen". In einer Anzeige, die man unver-züglich an die Bücherkommission abließ, sagten sie sichvon dem Kon-trakte los, den sie sich, um Weitläufigkeiten zu vermeiden, bisher mußtengefallen laßen". Jedenfalls steht damit ein Circular Göschcns vom2. März 1790 in innerm Zusammenhange, das ankündigte, daß Göschen,

Geschichte des Deutschen Buchhandels. III. 3V