Ablehnende Haltung Nicolais.
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Unmittelbar vor der Versammlung war Horvath, der seinen Re-sormentwurf schriftlich schon vorher mehrern bekannt gemacht hatte, einSchreiben Nicolais zugestellt worden. Der Kern der Männer derReform stand auf der Höhe des Mannesalters: Horvath, Göschen,Kummer waren beginnende Fünfziger. Cotta zählte 40; Perthes wurdeeben erst 30, Reimer gar erst 26 Jahre. Als Nicolai so alt war wiejetzt Reimer, da befand man sich in der Mitte des SiebenjährigenKrieges, und der Name Philipp Erasmus Reich besaß noch nichts vonseinem spätern Klang; und jetzt war Reich schon lange dahin, undNicolai war in sein siebzigstes Lebensjahr eingetreten. Nicolai — derSpurinna Horvaths, wenn Horvath ein buchhändlerischer Cäsar genanntwerden könnte! Der Greis sprach zum Manne, die Vergangenheit zurGegenwart, der Verstand zum Enthusiasmus, die Erfahrung zum Projekt,die Resignation zum Wunsch. „Kein Gesetz kann Kraft haben, wennnicht eine Obrigkeit vorhanden ist, welche zu befehlen hat." Nicht fünfzigHandlungen werden sich um Horvath vereinigen und selbst diese sich„bei der Anwendung der Gesezze nicht unter einen Huth bringen lassen".Die Rechnung aufheben — Nicolai hatte es erlebt, wie solche Ver-sprechungen umgangen wurden! Ungehört kann man niemanden ver-dammen. In jeder Messe werden mehrere Sessionen nötig sein. Werdenalle verbundenen Handlungen anwesend sein? Fehlen solche: müssensie annehmen, was die übrigen beschließen? Und welcher Zeitverlust beider Erledigung auch nur einiger solcher Fälle! „Ich wenigstens be-kenne, daß ich in der Messe, selbst Sonntags, keine Stunde übrig habe."Eine Buchhändlerversammlung besitzt aber überhaupt kein Entscheidungs-recht. Die wachsende Zunahme der Buchhandlungen aufzuhalten ist un-möglich. Mit wem und auf welche Art man Rechnung haben, ob undwieviel Rabatt an Partikuliers — allerdings eine „sehr große Unord-nung" — man geben solle, ob man schleudern dürfe oder nicht: läßtsich angesichts der Mannigfaltigkeit der Fälle durch kein allgemeinesGesetz bestimmen. Eine Handlung mag noch so jung, ihr Verlag nochso schlecht sein: wird er vom Publikum verlangt, so muß der Buch-händler ihn beziehen. Jeder rechtliche Mann muß einen Widerwillendagegen empfinden, die innere Beschaffenheit seiner Handlung vor einerKommission in Leipzig erst rechtfertigen zn sollen. Ein Kommissionärin kleinen Städten soll nach Horvath nicht mehr als 12, höchstens 16