Erste Rcformdeputation, Göschens „Gedanken",
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Übertrag beschnitten werden. Der unmittelbar von diesem NcformplauUnterstützte war der Verleger, während Nieolai, nach dem die Zunahmegerade der reinen Verleger „an mehreren Übeln schuld war, als mansich beim ersten Anblick vorstellen sollte", äußerte, wenn er an denRcformverhandlungcn Teil nehmen würde, so würde er sich an die Spitzeder Sortimcntervartei stellen, deren Interessen von den offiziellen Führernder Reformsache in einseitiger Weise vernachlässigt würden.
Die Reformversammlung vom 23. Mai wählte dreizehn Deputierte,an die bis zur nächsten Michaclismesse über die vier Horvathschen „De-liberationspunlte", aber nicht nur über sie, sondern „zum Besten desdeutschen Buchhandels überhaupt" von den deutschen Buchhändlern Vor-schläge eingesandt werden sollten; die Deputierten sollten einen Auszugdaraus herstellen, und dann sollten auf der Ostermesse des folgendenJahres unter ihrer Leitung die abschließenden Beratungen stattfinden.Zur Besorgung der Auszüge wählten die Deputierten einen Sekretariats-ausschuß; er bestand aus drei Leipzigern: Göschen, Härtel und Kummer.
Das Circular, durch das die Deputierten den Buchhandel von denEreignissen und Beschlüssen des 23. Mai in Kenntnis setzten, bemerkte,daß auch die Deputierten selbst Separatgutachtcn abfassen würden. DieseZusage erfüllte am raschesten uud ausführlichsten Georg Joachim Göschen ;im August des Jahres 1802 lag sein Gutachten gedruckt vor." Mit derVeröffentlichung dieser Broschüre, die von den allgemeinen Grundsätzendes Handels ausgehend diejenigen des Buchhandels und des buchhänd-lerischen Berufes gewinnt, aus ihnen die Grundsätze einer Buchhandels-reform ableitet, ein ätiologisches System der buchhündlerischcn Fehlerund Mißbräuche gibt und endlich die Mittel, vermöge deren eine Reformdurchführbar sei, und die Organisation eines deutschen Börsenvercins dar-legt, hat sich Göschen in den Mittelpunkt dieses ersten allgemeindcutschenNeformversuchs gestellt. Das Programm, daö hier, aus dem innerstenSchöße des Nesormausschusses hervorgehend, und dadurch gleichsam vonofficiöscm Charakter, dem zu erwartenden Regulativ als Prodromusvorcmsgcsandt wurde, war vom Standpunkte des Leipziger Verlegers ge-schrieben, jedes der beiden Worte: Leipzig und Verleger dabei zu betonen.War es aber nicht deutlich, daß es sich in erster Linie um die Not desProvinzialbuchhändlers als Sortimentcrs handelte? Von Anfang an hattedeshalb der Gedanke für den Sortimentsbuchhandel nicht eben ferngelegen,