Die Reformgutachten.
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die eine die äußerste Rechte darstellt, und steht dieser letzteren häufig einevierte Richtung als äußerste Linke gegenüber.
Gleich bei dem Grundübel der Übcrfüllung wird am stärksten dieGöschensche Ansicht vertreten, aber hie und da verstärkt und noch über-boten. Man zielt hier auf eine allgemeine Eindämmung des Wachs-tums der Firmcnzahl, worin grundsätzlich überhaupt fast alle Gutachtenübereinstimmen, und richtet im übrigen das Augenmerk besonders aufsichere, volle und pünktliche Zahlung seitens des Sortimentcrs; abernamentlich die crstere Tendenz wird auch bis zu einer wahren ziinst-lerischcn Abschließung gesteigert. So wird — indem wir die extremstenVorschläge herausheben — die Zahl der als Bedingung der Nieder-lassung geforderten Lehrjahre auf sechs, der Dienerjahre bis auf zehngesteigert (Schneider Weigcl in Nürnberg ); neue Buchhändler sollenals solche erst anerkannt werden, wenn die „Buchhändlercommission"ihre Unterwerfung unter das Regulativ bezeugt uud' sie als Buchhändlererklärt und empfohlen hat (Heyer und Krieger, beide in Gießen); eingedrucktes Verzeichnis enthält die Namen dieser buchhandelsbehördlichabgestempelten Rcgulativbuchhändlcr; alle übrigen sind, wie Auch- undNichtbuchhändler in jedem andern Sinne, von jedem buchhändlerischenVerkehr, jeder buchhäudlcrischen Bevorzugung ausgeschlossen (BildnerischeBuchhandlung in Schwerin ). Die Krcditerschwcrung für Anfänger wirdzur Forderung der Baarzahlung während der ersten vier Jahre gesteigert(Franke in Berlin , Beck in Nörolingen und mehrere andere). Wer zuOstern nicht mindestens zwei Drittel und zu Michaelis den Nest desSaldo zahlt, wird im Namen der Gesellschaft gerichtlich verklagt. Ineinem allgemeinen Kreditbuch werden die zur Messe nicht abgeschlossenenRechnungen eingetragen: zwischen den Messen einlaufende Zahlungenwerden abgeschrieben, wer dagegen zu Judikate noch 500 Nthlr. vonJnbilate vorangehenden Jahres stehen hat, wird auf der Börse erstzugelassen, wenn er wenigstens die Hälfte gedeckt hat (Joh. Ambros.Barth in Leipzig ). In ein Gchcimbuch, das auch den Buchhändlernnicht zugänglich ist, kann jede Forderung eingetragen werden, in einallgemein zugängliches WarunngSbuch werdcu die Forderungen auf die-jenigen Namen eingetragen, auf welche von mindestens zehn KreditorenForderungen angemeldet sind (Kummer in Leipzig ). Jeder Sortimenter-Verlcgcr hat in Leipzig ein vollständiges Lager zu halten, beim Börsen-