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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Rcfornwersuch,

mehr gewinnen als bei einem Kundcirrabatt von 10°/^. Beträgt derNettopreis eines Buches 18 so beträgt der Ordinärprcis bei 33 ^/z "/^,1 Nthlr. 3 bei"/« 1 Rthlr.; der Käufer hat am Thalcr dreiGroschen oder 12 ^ "/« gewonnen. Die Aufhebung des Kundcnrabattskann aber auch alsdanu nicht von einigen Großen und der Schaar, diesie um sich zu sammeln wissen, verfügt und den übrigen durch Gewalt-mittel aufgezwungen werden, sondern der allein mögliche, rechtmäßigeWeg ist der, daß über das Rabattvcrbot ein förmlicher Vertrag ge-schlossen, d. h. ein gerichtliches Instrument abgefaßt und von allen Buch-händlern unterzeichnet wird. Dazu aber wiederum ist Voraussetzung,daß, nachdem festgestellt ist, werBuchhändler" ist und wer nicht, dieRegierungen diese Stammrolle bestätigen. Solange diese Bedingungennicht erfüllt sind, ist ein Rabattvcrbot unmöglich und möglich nichtsweiter, als der genannte Versuch, das Rabattgcben von selbst überflüssigzu machen.

Die äußerste Linke endlich bilden Wolf in Leipzig, Hahn in Han-nover und Schwetschke in Halle. Sie waren nicht etwa deshalb, weildie Aufhebung leider nicht durchführbar sei, soudcrn aus Grundsatz fürdie Beibehaltung des Kundenrabatts. Wolf begründete ihn damit, daßer Gewohnheitsrecht erlangt habe und jeder sich seines nutzlosen Über-flusses müsse entledigen können; Schwetschke begründete ihn alsTrostdes Käufers" für die unvermeidlich teuren Preise. Hahn apostrophierteGöschen mit den folgenden Sätzen:Sie sagen in H II. der Handelmuß seiner Natur nach frey seyn Warum soll er nun in Hin-sicht des 1ig.dat gebens eingeschränkt werden? . . . Man lasse dochden prompten Bezahler den Kadat. von Zehen ?roe.! Das kannjeder Buchhändler, der nicht zu weit von I^six/i^ wohnt und nur einiger-maßen bedeutende Geschäfte macht! Eigentlich kann hierüber nichtsbestimmt werden. Ein jeder, der die genommenen Bücher prompt bezahlt,kann damit machen, was er will, zahlt er aber nicht zur bestimmtenZeit, so wird der Lrsäit schon von selbst wegfallen."

Neben dem quantitativen Steigen und qualitativen Sinken derFirmen und der Produktion und neben den Vcrkaussbcstimmungen imVerkehr mit dem Publiknm bildet den dritten Hauptgcgcnstand der Gut-achten die buchhalterische Bcrkchrsordnuug. Kummer in Leipzig ist es,der dem Konditionssystem, während es im übrigen einerseits als selbst-