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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
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Die Reformgutachten.

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verständlich vorausgesetzt, andrerseits heftig angegriffen wurde, den Denk-stein gesetzt hat, der ihm in diesem ersten Reformversuch in der Zeitdes Übergangs vom Tausch- zum Konditionssystcm gebührte.Durchdiesen Weg allein und durch kein ander Mittel auf der Welt ist esmöglich, nicht allein den Sort. Handel aufrecht zu erhalten und mitStrenge den schuldigen 8M0 fordern zu können. Sondern es werdendadurch auch eine Menge, ich mögte beynahe sagen, alle Übel gehobenwerden, denn nun wird jeder seine Sünden nur allein tragen müßen.Von nun an würden wir im Stande sehn uns ein Lager zu haltendas einigen Werth hätte. Schlechte Bücher müßten gleichsam einProbejahr bey uns aushalten." Die Gutachten, die das Konditions-system, sowohl vom Standpunkte des Sortimenters wie von dem desVerlegers aus, verurtheiltcn, waren die von Barth (Leipzig ), Bcrtuch(Weimar), Monath & Kußler (Nürnberg), Montag Weiß (Regens-burg), Stahl (Würzburg) und ganz besonders Belitz (Berlin ) undKrieger (Gießen ). Man nannte den Verlust des Sortimenters anHin- und Herfracht denWurm, der an der innern Kraft des Buch-handels ewig und unvcrtilgbar nagt" (Bcrtuch), und klagte das Kon-ditionssystcm an, daß cs den ganzen Buchhandel auf die Stufe einesverderblichen bloßen Commißionshandels" herabziehe (Barth). AllesSenden und Bestellen pro novitn-w, ö. eonMiou, zur Kommission,alles Remittieren, so formulierten am schärfsten Belitz und Krieger, hatschlechterdings aufzuhören; dafür soll jeder in Leipzig, Berlin, Wien ,Hamburg, Nürnberg, Frankfurt a. M, Prag, Hannover Kommissions-lager halten, aus denen jeder, und zwar nur gegen bar, seinen Bedarfentnehmen kann.

Was im übrigen die Gutachten über die Verkehrsordnung sagen,entspricht im ganzen dem Überblick, den unser viertes Kapitel dar-über enthält; es war das Kouditionssystem in festester Verbindung mitdem Leipziger Kommissions- und Auslieferungswcscn, mit Rechnungs-dauer von Januar bis Dezember und Abrechnung zu Ostern, was dieMajorität der Begutachter vorgeschrieben wünschte. Daneben tretenverschiedene, das Äußere des buchhändlerischen Verkehrs betreffendeWünsche auf: so sollen die Novitätenzettel Bogen- und Kupferzahl undeventuell die Angabe der Titelerneuerung enthalten, zu Verlangzettelnnicht Oktavblättchcn und noch kleinere Papicrstrcifchen, noch dazu ohne