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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft / Johann Goldfriedrich
Entstehung
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60g 9. Kapitel: Der Horvath-Göschcnsche Rcformversuch.

Datum und Unterschrift, verwendet werden: man empfahl die vonKummer in Leipzig eingeführten gebundenen Mcmoriale oder minde-stens ganze und mit Namensuntcrschrift versehene Bogen, sollen den Markt-helfern bei der Change-Ablieferung Empfangskarten eingehändigt wer-den. Reichlich sind die Klagen über allerhand böse Erfahrungen im Ge-schäftsverkehr: Zurückdatierung von Fakturen, Ausbeutung offenbarerVersehen, absichtliche Provozierung von Skandal bei der Abrechnung(um dabeisein Buch zuzumachen und den Saldo völlig unbezahlt zulaßen"), Hochmut der Leipziger Verleger (z.B.um einer Kleinigkeitwillen ist es nicht der mühe Werth Rechnung zu halten, nehmen sics beiihrem Lomissionimirs, unter 6 Nthlr. schreibe ich nicht") und dcrgl.;eins der allgemeinen Mittel, die dagegen vorgeschlagen wurden, war das,daß der Mcßlatalog einen Anhang unter der Überschrift:MerkwürdigeMenschen" bringen sollte, worin solche und ähnliche Leute bekanntgcmachtwerden sollten.

Verlieren sich die Gutachten hier in Vorschläge, die für ein Gesetz-buch des deutschen Buchhandels vielfach als zu unbedeutend erscheinen,so gehen sie an andern Stellen desto mehr in die Tiefe: Anton inGörlitz verlangte den Ausschluß von Verlegern unsittlicher Schriften,Hermann in Frankfurt a. M. die Aufnahme vcrlagsrcchtlicher Grund-sätze (besonders in Rücksicht neuer Auflagen).

Der Nachdruck wird von den Gutachten (und zwar einschließlichdes Göschenschen von 15, wovon 3 aus Süddeutschland) ebenfalls zurSprache gebracht; aber während er in einem Reformprogramm desNeichschcn Zeitalters an der Spitze gestanden hätte, ist es schon äußer-lich bezeichnend, daß der von den Deputierten veranstalteteAuszug",während er den Kundcnrabatt mit 36 gutachtlichen Äußerungen an ersteStelle stellt,, dem Nachdruck mit nur 10 Begutachtungen als zwanzigstemPunkt die allerletzte Stelle unter den einzelnen Rcformpunktcn anweist.Der Glaube, daß man dem Nachdruck auf einem andern als dem Wegestaatlicher Konvention (und zwar mit wirklichem Erfolge nur unter Bei-tritt der wichtigsten außerhalb der Neichsgrenzen gelegenen Gebiete) bei-kommen könne, war fast ganz geschwunden. Die beste Äußerung thatBertuch : er nannte den Nachdruck das Übel, dasmit der neuen Um-wandlung von Deutschland sehr wahrscheinlich ins Grab sinken" würde.Immerhin sollte das Regulativ auch das Verbot des Nachdrucks ent-