Die Reformgutachten.
607
halten und Strafen auf seine Übertretung setzen (Anschlag ans „Sünden-brct", Aushebung der Rechnung, hohe Geldstrafen, Ausschluß aus derBörscngcmcinschaft); als Hauptschutzmittel wurde fast allgemein eineAssckurcmzkasse vorgeschlagen.
Alle die verschiedenen Gesetze und Vorschriften wollen die Gutachtenebenso wie Göschen verankert wissen in einer aus der bestehenden Börsezu entwickelnden Börsengcsellschaft. Nur die Regulativ-Buchhändler,wie wir sie oben genannt haben, dürfen auf der Börse abrechnen, dieseaber dürfen nur hier abrechnen: das macht die Eigentümlichkeit, dieStärke und Provagationskraft der neuen Börscugcsellschaft aus. Ander Spitze steht der Buchhändlcrrat, Börsenvorstand oder Börscnausschuß;Schneider Weigcl dachten außerdem für jede Provinz an einen Pro-vinzialvorstchcr, der, als erste Instanz, nach Landessitte urteilen sollte;Franke dachte an einen verschwiegenen Mann in jeder Stadt, dem diebesondere Aufsicht über die Beobachtung der Gesetze anbefohlen seinsollte. Warnte man einerseits davor, den „Buchhändler-Verein" nichtdie „Natur des so verhaßten Zunftgeistes" annehmen zu lassen: in derHauptsache dachte man sich den wohlrcglcmcnticrten Börsenbnchhandelunter einer starken Strafgcwalt stehen, deren in den Händen des Vor-standes liegenden Mittel von Erinnerungen und Vorstellungen über Geld-strafen und allerhand im Geschäftsverkehr gegebene Maßregeln bis zumchrvcrlctzcndcn öffentlichen Anschlag uud schließlich zur zeitweiligen odergänzlichen Ausstoßung führten. Nach der Bödncrschen Buchhandlungsollte von jeder Neuerscheinung ein Exemplar an die Börscndircktiongeliefert werden (zur Übersicht über die wirklich fertigen Schriften undzur Entdeckung alter Bücher mit neuem Titel); nach Dietcrich sollteder Vorstand beim Tode eines Buchhändlers, dessen Erben nicht fort-handelten, alle seine Gcschäftslokalitäten versiegeln lassen, den Buchhandelbenachrichtigen, die Rechnungen einfordern und einem Advokaten über-geben, der den Verkauf der Handlung nur mit Bestimmung der Gesell-schaft sollte zulassen dürfen; jede Zuwiderhandlung gegen die Gesetze,jede beabsichtigte „Einführung cincö gefährlichen Verfahrens" sollte derDirektion sofort gemeldet werden (Matzdorf).
Die drei Leipziger Sekretäre hatten aus dem halben Hundert Gut-achten Auszüge herzustellen und das Fazit in Gestalt eines einheitlichenGcsamtgutachtcns zu ziehen. Einer mußte zuletzt den Stoff der Aus-