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Kurien vereinigten Reichsgrafen . Die 51 Reichsstädte gliederten sichin zwei Bänke. An sie kamen die Vorlagen des Kaisers erst, wennsich die beiden anderen Kollegien darüber geeinigt hatten, und esgab keine Mehrheitsbeschlüsse von zwei Kollegien gegen das dritte.Schließlich stand es beim Kaiser, ob er einen Beschluß des Reichs-tages als Gesetz verkünden oder ihm die Genehmigung versagenwollte. In Religionssachen endlich spaltete sich der Reichstag ineine katholische und eine protestantische Körperschaft, die miteinanderverhandelten, aber nicht überstimmt werden konnten, und in denmeisten wichtigeren Fällen war es nicht schwer, ein konfessionellesInteresse einzumischen, wenn einige Stände es wünschten.
Es hätten am Reichstage ungefähr 150 Gesandte zugegen seinmüssen, aber nur die Kurfürsten pflegten jeder einen besonderenGesandten zu halten. Die übrigen ließen sich vertreten, so daß dieZahl der Gesandten regelmäßig nicht über 30 stieg. Die Reichs-städte übertrugen ihre Stimme gern einigen Regensburger Rats-herren, und das Recht der Reichsstandschaft erschien so viel-fach nur als eine Art von Nebenamt und Nebenverdienst derRatsherren dieser Stadt wirksam. Die meiste Zeit wurde mitStreitigkeiten und Förmlichkeiten hingebracht, die Leistungen desReiches auf dem Gebiete der äußeren Politik, der Finanzen unddes Heerwesens waren nichtig. Namentlich die mächtigeren Ständekümmerten sich nicht darum, und ebenso stand es mit der innerenVerwaltung. Vereinzelt kam es wohl noch zn einem Akte derNeichsgesetzgebung. So veranlaßte 1721 ein Aufstand der Schnh-knechte in Augsburg einen Antrag im Reichstage, der 1731 zueiuem Reichstagsbeschluß über die Mißbrauche im Zunftwesen führte,den ein kaiserliches Edikt als geltendes Recht verkündete, und 1738wurde eine Reichsmünzordnung beschlossen, die aber nicht in Wirk-samkeit trat, ja nicht einmal die kaiserliche Bestätigung erhielt.
Zur Durchführung der Reichsverwaltung war das Reich inzehn Kreise geteilt, deren Bedeutung aber im 18. Jahrhundert geringwar. So lag das Leben des Reiches fast ausschließlich in denEinzelstaaten, die auch als selbständige Glieder in der Reihe dereuropäischen Staaten aufgezählt zu werden pflegten, von denen aberdie meisten ganz unfertige Gebilde waren. Schon die Zahl läßt