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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
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Einlcitung,

Doch davon wird noch später zu handeln sein, hier ist nur festzu-stellen, daß der deutsche Bund den Deutschen kein Paterland gab,sondern nur eiue Vereinigung ausdrücklich als selbständig bezeichneterStaaten zu gegenseitigem. Schutz darstellte, deren Verfassung aberin keiner Weise geeignet war, auch nur die militärischen Kräfte zuorganisieren und die Nation nach außen zu vertreten. DieserCharakter des Buudes wurde noch klarer zum Ausdruck gebracht inder Wiener Schluß-Akte vom 15. Mai 1820, die auf einem nach denKarlsbader Beschlüssen nach Wien berufenen Kongreß deutscher Münster vereinbart nnd durch den Beschluß einer Plenarversamm-lnng des Bundestages vom 8. Juni 1820zu einem der Bundes-akte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grundgesetze des Bundes er-hoben" wurde. Besonders die ersten fünf Artikel sind charakteristisch.Schärfer als die Bundesakte vom 8. Juni 1815 sprechen sie aus,daß der deutsche Bund nurein völkerrechtlicher Verein" sei, daßdie Einzelstaaten unabhängig voneinander und daß die Befugnisseund Verpflichtungen des Bundes bestimmt begrenzt seien.

So hat der Bund bis 1848 bestanden, hat sich dann selbst auf-gelöst, indem er seine Befugnisse dem von dem Frankfurter Parla-ment gewählten Reichsverweser übertrug, ist aber 1851, als feinichts geschehen, wieder zusammengetreten und ist von den Regie-rungen als rechtlich bestehend behandelt worden, während die Volks-vertretungen ihn mehrfach als nicht zu Recht bestehend bezeichneten.Er hat sich unfähig erwiesen, die Interessen Deutschlands nachaußen zu vertreten oder Schwierigkeiten im Innern zu regeln, undzuletzt wurde von allen Seiten eine Umgestaltung versucht, aber inden Formen der Verhandlung wollte sie nicht gelingen. Auf denSchlachtfeldern des Jahres 1866 löste endlich das Schwert unser Volkvon den Fesseln dieser nur scheinbaren, aber jede wirksame Bethäti-gung hindernden Staatsordnung, und nun setzte Bismarcks Kraftan ihre Stelle den Norddeutschen Bund , der den Keim des neuenDeutschen Reiches in sich trug.

So abschätzig das Urteil über den Bund sich gestaltet, wennman ihn als Staat betrachtet und Leistungen wirklich staat-lichen Lebens bei ihm sucht, so darf man doch nicht verkennen,daß er den Rahmen gebildet hat, der das Bild eines deutschen