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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
Entstehung
Seite
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Die deutsche BundeSaktc.

der im Jahre 1806 und seitdem mittelbar gewordenen ehemaligenReichsstände und Reichsangehörigen, sowie die auf die Rheinzölleangewiesenen Renten und ähnliche Pensionsansprüche (Art. 14 u. IS)und die Ansprüche des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis aufdas Postregal, bez. auf eine Entschädigung (Artikel 17). Zwischendiesen Artikeln stehen einige, die gewisse Grundrechte des Volkesberücksichtigen. Artikel 12 regelt die Einrichtung von Gerichtshöfendritter Instanz in den Staaten, die zu klein waren, um sie fürsich allein einzurichten. Artikel 13 verordnete:In allen Bundes-staaten wird eine laudständische Verfassung stattfinden". Artikel 16:Die Verschiedenheit der christlichen Neligionsparteien kann in denLändern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied indem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen.

Die Bundesversammlung wird in Beratung ziehen, wie aufeine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserungder Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirkensei, und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichenRechte gegen die Übernahme aller Bürgerpflichten in den Bundes-staaten verschafft und gesichert werden könne; jedoch werden denBekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den einzel-nen Bundesstaaten eingeräumten Rechte erhalten."

Artikel 18 sicherte allen Unterthanen des einen Staates dasRecht zu, in anderen Bnndesstaaten Grundbesitz zu erwerben zugleichem Rechte wie die eigenen Unterthanen, auch Civil- undMilitärdienste zu übernehmen und endlich auch ganz übcrzuwandern,falls der Wegziehende nachweisen könne, daß der andere Staat ihnals Unterthan annehmen wolle. Schon die Form des Ausdruckszeigt, wie sich die Herren dagegen sträubten, diese Anfänge einesgemeinsamen deutschen Bürgerrechts zu bewilligen, aber auch, wiestark damals der Zug der Zeit war, der dahin drängte.

Freilich haben dann die mächtigeren Staaten sich um dieseBestimmungen wenig gekümmert. Österreich und Preußen habenden Artikel 13 nicht ausgeführt, und Österreich hat den Protestantendie Gleichberechtigung versagt.

Ganz traurig ging es endlich mit den Zusagen des Artikels 18über ein einheitliches Prcßgesetz und den Schutz gegeu Nachdruck.