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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
Entstehung
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Reform und Restauration.

der über die Revolution triumphierenden Reaktion, der vielgehaßteMinister Otto von Manteuffel , die von den liberalen Ministerienvorbereiteten Gesetze zur Rettung des Restes der Bauern übernahmund mit großem Eifer durchführte. Das geschah durch die beidenGesetze vom 2. März 1850. Sie hoben gewisse Lasten und Be-schränknugen der Bauern, die teilweise dem Grundherrn keinerleiNutzen, dem Bauern aber seine Abhängigkeit in Erinnerung brachten,ohne Entschädigung ans, und gestatteten die Regulierung d. h. dieVerleihung des völligen Eigentums an Stelle des beschränkten und dieAblösung der Lasten nach klareren und freieren Normen. Abernun war es zu spät. Die Zahl der Regulierungen nach dem Ge-setz von 1850 war nur klein, die meisten Bauern, die es rettensollte, waren auf Grund der Deklaration von 1816 vernichtetworden; und auch die andere Beobachtung ist wichtig, daß sichunter dem Einfluß jener Deklaration die Vorstellungen über dasRecht und das Land der Bauern weiter verdnnkelt hatten. Bauern,welche 18071816 unzweifelhaft noch als Eigentümer anzusehenwaren, wurden 1850 als Pächter oder als angesiedeltes Gesindebehandelt. Die Gutsherren hatten vielfach geradezu von den Bauerndie Anerkennung erzwungen, daß sie nicht Eigentümer seien. DieGeneralkommission für die Kurmark Brandenburg erklärte 1853, daßihr viele Fälle bekannt feien, in denen

die Gutsbesitzer die Unwissenheit ihrer Hintersassen benutzt und diese mitHilfe der damaligen Pntrimoninlrichter zu Erklärungen veranlaßt haben,daß sie ihre Grundstücke in einem reinen Pachtverhältnisse besäßen und dieGutsherrschaft jederzeit darüber schalten, dieselben anch ganz einziehen könne;woranf daun Pachtverträge mit ihnen abgeschlossen sind, obgleich unzweifel-haft ein gutsherrlich-bttnerliches Verhältnis stattgefunden hatte.

Der Grundherr brauchte nur zn drohen, daß er sie ausweisenwerde, dann sügten sich die Bauern. So retteten sie ihre Nahrungwenigstens auf einige Zeit, da die Deklaration von 1816 ihnen dieHoffnung geraubt hatte, sie als Eigentum zu sichern. In denKreisen der Rittergutsbesitzer, aus deren Familien zahlreiche Mit-glieder der Regierungskollegien und Gerichtshöfe und namentlichdie Landräte hervorgingen, mußten diese Thatsachen bekannt sein,aber trotzdem war noch um 1850 in diesen Kreisen die Legendeverbreitet, daß die Regulierung der Bauern eine Beraubung des