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vereinigen waren. Bei der Verhandlung über den Antrag, dieSteuerfreiheit des Adels aufzuheben, sprach Kossnth am 27. November1847 mit so leidenschaftlicher Gewalt, daß sein Name in allerMunde war und gewisse Sätze seiner Rede unvergessen blieben.
Das bettelhafte Privilegium der Steuerfreiheit kann nicht mehr langeaufrecht erhalten bleiben. Es kann höchstens zweifelhaft sein, ob es in diesemoder in: nächsten Jahre aufhört, keineswegs, daß es ohne Erbarmen aus-gerottet werden mnß. . . . Das Schicksal steht einer Sibylle gleich vor demungarischen Adel. Zahlt er jetzt gleich den Preis, so empfangt er daS Ge-heimnis, wie er die Freiheit des Landes aufrecht erhalten kann, ohne dasVorrecht des Erstgeborenen zu verlieren.
Diese Worte waren durch keine Grenzsperre zurückzuhalten, sieeilten durch alle österreichischen Länder, und wo sie gelesen nndwiederholt wurden, da war der Bann des absoluten Regiments ge-brochen, da fühlte mau, daß es mit dem alten System zu Endegehe, wenn nicht in diesem, so im nächsten Jahre. Noch schärfereWorte sprach er im Dezember 1847, und andere schlugen ähnlicheTöne an, bis Kossnth dann am 1. März 1848 die gewaltige Redehielt, welche die ungarische wie die Wiener Revolution einleiteteund am 13. März iu Wien dazu benutzt wurde, die Masse zu be-geistern, die das Stäudehaus umlagerte.
Die Zukunft unseres Vaterlandes ist nicht gesichert, solange das Regie-rungssystem in den anderen Provinzen allen konstitutionellen Grundsätzengrob widerspricht. . . . Aus den Beinknmmern des Wiener Shstems wehteine verpestete Luft uns an, die unsere Nerven lahmt, uusercu GcisteSflugbannt. ... Wo die Grundlage fehlerhaft ist, da ist das Verhängnis desSturzes unnuSwcichbar. An uns ist es, die Dynastie zu retten, ihre Zu-kunft an die Verbrüderung der verschiedenen Völker Österreichs zu binden,statt des schlechten Bindemittels der Bajonette nnd des Beamtendruckes denfesten Kitt einer freien Verfassung zu setzen. .. . Wir bitten daher den kaiser-lichen Thron mit konstitutionellen Einrichtungen zu umgeben, allen LändernÖsterreichs eine Verfassung verleihen zu wollen.
Auf die Kunde von der Wiener Revolution kam die ungarischeReform vollends in stürmische Bewegung, und in wenigen Wochenwurden die seit 1843 und 1847 geplanten Gesetze geschaffen, diedem Lande in wesentlichen Beziehungen eine neue Gestalt gaben.Man faßt sie deshalb als „die Verfassung von 1848" zusammen, ob-wohl sie sich der Form nicht von gewöhnlichen Gesetzen nach unter-scheiden. Der Kaiser gab seine Genehmigung, nnd nach längerem