Druckschrift 
Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
Entstehung
Seite
384
Einzelbild herunterladen
 
  

gg4 Die Revolution von 1848 und 1849.

tragen werde. Sachsen und Hannover vereinigten sich allerdingsmit Preußen am 26. Mai 1849 zu einem Bündnis, um das ausden Beratungen der Nationalversammlung hervorgcgangene Ver-sassungswerk mit den als notwendig erkannten Abänderungen zurAusführung zu bringen. Aber Sachsen und Hannover dachten imGrunde nicht anders als Bayern : sie wichen nur dem damaligenÜbergewicht Preußens uud der erregten Stimmung des Volkes,die man durch solche Zusage zu beruhigen hoffte. Sie fügten ihrerZusage auch Klauseln bei, die später benutzt wurden, um sich vonder übernommenen Verpflichtung zu lösen. Das wäre ihnen nunnicht geglückt, wenn Preußen im Juni unter dein unmittelbaren Ein-druck seiner Siege in Baden und in der Pfalz den zur Vereiubaruugder Verfassuug vorgesehenen Reichstag berufen hätte. Auch Bayern hätte dauu uicht widerstehen können, die übrigen Staaten aberHütten sich ohne weiteres angeschlossen, denn sie hatten sogar dieFrankfurter Verfassuug anerkannt. Um diesen Entschluß zu be-schleunigen, vereinigten sich am 26. Juni in Gotha gegen 150ehemalige Mitglieder des Frankfurter Parlaments nnter derFührung von Männern wie Gagern, Simson und Dahlmann zueiner Erklärung, welche die Freunde der Reichsverfassnng auf-forderte, über die Mängel des Entwurfs vom 26. Mai hinweg-zusehen uud für ihn einzutreten. Sie gaben zn bedenken, daß dochimmerhin die Hauptsache gewonnen sei, wenn dieser Entwurf Ge-setz werde. Die Zwecke, welche durch die Reichsverfassung vom28. März 1849 erreicht werden sollten, müßten ihnen höher stehen,als das starre Festhalten an der Form und jeder einzelnen Be-stimmung dieser Verfassung.

Man hat die Teilnehmer der Feigheit nnd der Treulosigkeitgeziehen, daß sie die Verfassuug, zu deren Durchführung sie sichverpflichtet hätten, so bald im Stich ließen. Aber einmal war,abgesehen von dem Wahlgesetz für den Reichstag , das wie in dergleichzeitigen Verordnung für den Preußischen Landtag (Verord-nung vom 30. Mai 1849) nach dem Dreiklassensystem geordnetwar, nnd der Beseitigung des Kaisertitels für den Reichsvorstandder Entwurf vom 26. Mai doch im ganzen eine Abschrift derFrankfurter Neichsverfassuug, uud dann gab es denn noch