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Sybel und anderen Gelehrten und Schriftstellern verkehrte, warnicht nur ein Beweis für seiue lebhafte Teilnahme an den Fort-schritten der schönen Künste, sondern zugleich eine Thatsache, diedas Monopol der adligen Kreise und des hohen Beamtentums, dieUmgebung der Fürsten zu bilden, durchbrach. Die Sorge ferner,die er der Entwicklung der Münchener Universität zuwandte, unddie Schöpfung der historischeu Kommission beweisen ebenso fein-sinniges Verständnis wie ernsthafte Teilnahme und sind für denFortschritt der Wissenschaft, insbesondere für die historischen Stndienvon weittragender und dauernder Bedeutung geworden. Er war
nach seiner ganzen Individualität in seltener Weise zu einem Schützer undSchirmer des historischen Wissens geschaffen. Was ihn dazu antrieb, warnicht der Wnnsch, sich ein Prunkstück seiner fürstlichen Residenz oder einenHerold seines Persönlichen Ruhms zu schaffeu: es war die Hingabe an einleuchtendes Ideal, welches den tiefsten Grnnd seiner eigenen Seele bewegte.Dabei stand er hoch genug in der eigenen Bildung um die Arbeiter, die ernm sich vereinigte, in der von ihm erstrebten Richtung festzuhalten.
Diese Charakteristik hat Sybel aus genauester, auf langjährigennahen Beziehungen ruheuder Kenntnis geschrieben, nnd wenn wirerwägen, daß die durch Sybels Schriften über den Trierer Rockempörten Ultramoutanen damals iu Bayern einen bedeutendenEiusluß besaßen, so ist die Berufung Sybels an die UniversitätMüncheu im Herbst 1856 allein schon ein Beweis, daß der Königauf diesem Gebiete große Eutschiedenheit bewähren konnte. Aberfreilich, derselbe König hat in denselben Jahren aus Gefälligkeitgegen die Ultramoutaueu einem der hervorragendsten Lehrer derMünchener Universität, dem Philosophen Prantl, dnrch fortgesetzterechtswidrige Gewaltakte die wichtigsten Vorlesungen verbotet!. ErstSybel hat ihn dann bewogen, davon abzustehen.
Hier offenbart sich die ganze Zwiespältigkeit dieses konstitu-tionellen Königtums und dieser königlichen Schirmherrschaft überKunst und Wissenschaft. Noch immer wirkte die patriarchalischeAuffassung des königlichen Rechts nach, die Vorstellung, daß dieRechte des Volkes uur Gnadellgeschenke des Königs seien, die eranch zurücknehmen könne. Und so dachte König Max II. denn anchim Jahre 1859 daran, die Opposition des Landes und der Kammerndnrch eiuen Staatsstreich zu brechen, aber die Wandlung der Dinge