alles erlaubt scheineil, und Anklagen wegen dergleichen Mißbrauchsdurften von den Staatsanwälten regelmäßig nicht erhoben werden.Auch gegen andere Angriffe blieben die politisch Mißliebigen viel-fach vogelfrei. Zwei polnische Herren, die den Direktor des Brom-berger Gymnasiums Deinhardt in seinem Hause mit Knüppelnüberfielen, wnrden zwar vom Gericht verurteilt, aber begnadigt,denn Deinhardt galt als Liberaler und die Schuldigen waren vor-nehme Herren. Ebenso vergeblich suchte Deinhardt gerichtlicheHilfe, als die Kreuzzeitung ihn in der gemeinsten Weise verleumdethatte: die Regierung verhinderte den Prozeß. Ja, die Unterrichts-verwaltnng schämte sich nicht plötzlich die ganze Art des Unter-richts und die amtliche Thätigkeit des Mannes zu tadeln, währender vorher und nachher von den Behörden wie von der Lehrer-welt mit Recht als einer der hervorragendsten Schulmänner ge-feiert worden war.
Diese Maßregelung Deinhardts ist ein Seitenstück zu derAmtsentsetzung des Oberlehrers Karl Witt vom Hohensteiner Gym-nasium, die in Ostpreußen große Empörung erregte und der Demo-kratie manchen Mann zuführte. Beide Thatsachen aber sind umso bezeichnender, weil damals im Ministerium noch JohannesSchulze und Kortüm die maßgebenden Fachmänner waren, die inpolitischen Dingen kaum viel anders dachten als Deinhardt. Aberes fehlte diesen Philologen das Bewußtsein, daß es ihre Pflichtsei, das Recht der ihnen unterstellten Beamten zn schützen.
Die gewöhnlichen Mittel der Beeinflussung endlich, Beförde-rung, Orden, Gehaltserhöhungen, Verleihung nnd Entziehung vonKonzessionen wurden in gröbster Weise mißbraucht, um Anhängerfür die herrschende Gruppe zu werben, die da wohl wußte, daßsie keinen Boden im Volke habe. In Köln höhnte man, die Po-lizei gehe förmlich hausieren mit ihren Konzessionen. Mit treff-lichem Humor schilderte das politische Gaudeamus vou Schwetschkedieses Treiben:
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Den Liberalen aber suchte man selbst ihre private Thätigkeit