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Politische Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert / von Georg Kaufmann
Entstehung
Seite
521
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Verfassung der evangelischen Kirche . Parteiregiment. 521

Blut machten, ist besonders die Behandlung des angesehenen Geist-lichen Hildenhagen hervorzuheben. Hildenhagen war trotz untadel-hafter Haltung im Amt und im Wandel in der Reaktionszeitlediglich seiner politischen Ansichten wegen aus dem Amte ent-fernt worden, und zwar auf Grund einer Kabinettsordre, die 1822zum Zwecke der Demagogenhetze erlassen worden war und dieAbsetzung evangelischer Geistlichen aus politischen Gründen nnterBeseitigung der gesetzlichen Formen gestattete. Als sein Gesuchum Wiederaufnahme seines Prozesses nnd Wiedereinsetzung in seinAmt von dem Magdeburger Konsistorium zurückgewiesen wurde,da sagten die Bürger, daß nach wie vordie Pfaffen und dieMucker" die Gewalt hätten und die Gewalt mißbrauchen dürften.

Einen allgemeineren Charakter gewann dieser Kampf gegendie kirchliche Reaktion in der 'Bewegung für eine Reform derVerfassung der evangelischen Kirche . Eine große Anzahl Geist-licher nnd Laien vereinigte sich Anfang 1859 zu einer Petitionan den Prinzregenten (Petition von vr. Jonas und Genossen vom5. Mai 1859), welche Maßregeln zur Ausführung des Artikels 15der Verfaffung forderte, der den Kirchen die selbständige Ver-waltung ihrer Angelegenheiten verheißt. Die der Petition bei-gegebene Denkschrift führte aus, daß die Errichtung des Ober-kirchenrats der evangelischen Kirche in keiner Weise diese Selb-ständigkeit gewähre, sondern nur die höchste Kirchenbehörde vondem bisherigen Verbände mit den Staatsbehörden abgelöst habe.Nicht die Kirche, sondern lediglich jene Behörde habe eine größereSelbständigkeit erhalten, und in ihr habe eine kirchliche Partei dieGewalt, welche in ihrer Theologie wie in ihrem religiösen Lebender großen Mehrheit des evangelischen Volkes sremd und feindlichgegenüberstehe und auch den Fortbestand der evangelischen Unionbedrohe. Die Denkschrift war eine Anklageschrift gegen den Miß-brauch der Gewalt, dessen sich jene Partei in den Jahren derReaktion schuldig gemacht hatte, und zwar in bündiger, aktenmäßigerBeweisführung. Die scharfe Verurteilung der kirchlichen Reaktionin dem Programm des Prinzregenten vom 8. November 1858 be-rechtigte zu der Erwartung, daß er hier Abhülfe bringen werde.Aber es geschah nichts Entscheidendes, nnd im Laufe des Jahres 1860