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Christian von Glücksburg als den künftigen Erben von Dänemark und Schleswig-Holstein anerkannte. Das Protokoll war ein Ver-trag, den die einzelnen Mächte mit Dänemark schlössen, nicht zu-gleich ein Vertrag unter den Mächten. Er legte der dänischenRegierung als Gegenleistung die Verpflichtung auf, die LandeSchleswig-Holstein bei ihrer alten Selbständigkeit und ihrem Besitzzu erhalten und der deutschen Nation auch in Schleswig Schutzund Gleichberechtigung zu sichern. Die Dänen erfüllten ihre Zu-sage in keiner Weise, übten vielmehr einen so rücksichtslosen Druck,daß selbst das ihnen überaus freundlich gesinnte Nußland zur Vor-sicht mahnte. Schon 1856 erhoben Preußen und Österreich nach-einander formellen Einspruch gegen gewisse rechtswidrige Maßregelnund 1857 wurde am Bundestage ein Ausschuß niedergesetzt, derdie Beschwerden der Herzogtümer vertrat. Die dänische Regierungließ sich durch die wiederholten Beschwerden und Drohungen desBuudes nicht abschrecken, suchte vielmehr Schleswig von dem alleinzum deutschen Bunde gehörigen Holstein zu trennen und mit Däne-mark zu verschmelzen. Da beschloß der Bund den 1. Oktober 1863die Exekution gegen Dänemark . Die Ausführung verzögerte sich zwarvon neuem durch englische und andere Einflüsse: aber es bestanddoch eine große Spannung, nnd jeder Tag konnte den Ausbruchder Feindseligkeiten bringen.
In diese Spannung fiel nun einmal die namentlich in Öster-reich neue Sorge weckende Erklärung Napoleons III. vom 5. November1863, die Vertrüge von 1815 Hütten aufgehört zu existieren, so-dann der Tod Friedrichs VII. von Dänemark . Am 16. Novemberwurde Christian IX. als König von Dänemark und als Herzog vvuSchleswig-Holstein ausgerufen, während gleichzeitig Herzog Friedrichvon Augustenburg Schleswig-Holstein durch feierliche Proklamationfür sich in Anspruch nahm. Am 18. November unterzeichnete KönigChristian IX. die neue Verfassung, welche Schleswig mit Dänemark zu einem Gesamtstaat vereinigte, und zwang damit den deutschenBlind, mit seinen Drohungen Ernst zu machen.
Das deutsche Volk erhob sich in einmütigen Erklärungen fürdas Recht des Augustenburgers, das die Rettung Schleswig-Hol-steins zu verbürgen schien, und die meisten Regierungen des Bundes