die Zustimmung versage» müßten, so wurde vor der Schlnßab-stimmuug durch eine Mehrheit von 190 gegen 90 Stimmen derArtikel 32 in der Fassung des Entwurfs wieder gestellt und lautetauch heute noch in der Verfassung des deutschen Reichs: „Die Mit-glieder des Reichstags dürfen als solche keine Besoldung oder Ent-schädigung beziehen".
Unzweifelhaft haben sich aus der Thatenlosigkeit der Abge-ordneten im Laufe der dreißig Jahre, die das Gesetz in Wirksamkeitist, große Mißstände entwickelt; der Einfluß der gewerbsmäßigenPolitiker, besonders der in Berlin wohnenden, hat sich gesteigert,und der Kreis, aus dem Abgeordnete gewählt werden können, zeigtsich in schädlicher Weise verengt. Dagegen hat die Bestimmungkeineswegs die Elemente ferngehalten, die Bismarck damals auszu-schließen hoffte. Trotzdem wäre es ein Unrecht gewesen, wenn derReichstag ans feinem Beschluß beharrt und die Vollendung derNeichsverfassung gehindert hätte. Und das wäre geschehen; denndie Fürsten hatten nun einmal die Überzeugung, daß die Gefahrendes allgemeinen Wahlrechts durch die Diätenlosigkeit gemildertwerden müßten.
Die ebenfalls sehr lebhaften Kämpfe über die Art, wie derReichstag das Budgetrecht in Sachen des Heeres zu üben habe,wurden durch einen Vergleich beendet, indem man zunächst nurfür eine Übergangszeit bis Ende 1871, die Präsenz des Heeresfeststellte nnd die dazu nötigen Gelder den jährlichen Verhand-lungen mit den Einzelstaaten nnd den parlamentarischen Kämpfendes Reichstags entzog.
Mit diesen Änderungen nahm der konstituierende Reichstag dieVerfassung am 16. April 1867 an, und noch an: gleichen Tagegaben die verbündeten Regierungen ihre Zustimmung zu den be-schlossenen Veränderungen, denn Bismarck betrieb die Geschäfte mitunerhörter Schnelligkeit. Aber im preußischen Landtage wurde nunnoch einmal heftig darnm gekämpft, und bei der Schlußabstimmunghaben 93 Mitglieder des Abgeordnetenhauses und zwar jenesHanses, das am Tage von Königgrätz gewählt worden war, gegendie Annahme der Bundesverfassung gestimmt, während 227 dafürstimmten. Manche waren der Ansicht, daß es richtiger sei, die